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Zu viel Geld eingenommen als einem zusteht!! Schuldig?

Z
zhackenberg
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute,

ich habe morgen mit der Geschäftsleitung und einer Kollegin ein Gespräch. ich bin als BR mitglied eingeschaltet worden und habe nun folgende Frage bzw. folgenden sachverhalt zu klären: Die Kollegin M. gibt wöchentlich ihre Fahrkartenabrechnung ab. In Berlin gibt es 4 Fahrkarten für insgesamt 8,20 Euro ungefähr. Auf den jeweiligen Fahrscheinen steht der Betrag von 8,20 Euro drauf und zusätzlich Karte 1/4, 2/4,3/4,4/4. Das heißt, dass die Kollegin, die für die Kasse verantwortlich ist erkennen muss das für 4 Karten ein Preis von 8,20 gezahlt werden müssen. Nun hat die Kassenführerin der Kollegin über Monate pro Fahrschein 8,20 Euro gezahlt. Der geschäftsleitung ist dies erst jetzt aufgefallen. Die Kassenführerin hat ein gespräch bekommen + eine Abmahnung. Die Kollegin, die das geld zu viel erhalten hat, hat morgen das Gespräch bei der Leitung. Sie wurde aufgefordert bzw. gebeten sich ein BR- Mitglied zu holen. Ich glaube, dass sie ihr unterstellen werden, dass sie wissentlich das Geld angenommen hat. Sie gibt aber an, dass ihr der Fehler nicht aufgefallen ist, da sie sich ihre Gehaltsabrechnung nicht anschaut. Zur meiner Frage: In wie fern kann sie zur Verantwortung gezogen werden? Was kann der Arbeitgeber machen? Abmahnung? Eigentlich ist sie doch gar nicht schuld, oder?

Gruß Z. Hackenberg

98805

Community-Antworten (5)

F
Forentroll

02.02.2011 um 14:15 Uhr

Ich habe da noch ein paar Fragen: Wie lange macht die Kollegin das schon mit den Fahrkarten? Wann ist es der Kollegin aufgefallen, dass hier zu viel ausgezahlt wurde?

Wenn ich zu unserer Kasse im Unternehmen gehe und mir Spesen hole, weiß ich was ich bekomme und wird das Geld nachgezählt. Meine Kollegin rechnet alles nach und sagt. "Du bekommst 8,20 € von mir." Dann kann ich mir ohne Beantwortung der Fragen von mir schon sagen, dass sind doch Standartsummen jede Woche sind und 8,20 € oder 32,80 ist doch ein Unterschied. Oder? Das merkt man doch

Google mal zum Thema "zuviel gezahltes Entgelt"!

N
neskia

02.02.2011 um 15:24 Uhr

Hat die MA auf der Fahrkartenabrechung eine Summe eintragen müssen oder wie läuft das ab?

U
Ulrik

02.02.2011 um 15:38 Uhr

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist das quasi ein Fahrkartenheftchen mit vier Fahrkarten, und dieses gesamte Heftchen kostet 8,20€. Richtig??

Dann kann m. E. zunächst ein AG von einem Kassenführer erwarten, daß die Vergütung von Fahrtkosten entsprechend gemacht wird, Kenntnis der Fahrpreise natürlich vorrausgesetzt. Zum Anderen denke ich, sollte es doch eine Regelung zum Thema Fahrtkosten geben.

Zu der "überzahlten" Kollegin: Als BR würde ich mich für sie stark machen und auf die Einspruchfristen gegen die Abrechnungen aus dem Arbeitsvertrag plädieren. In aller Regel sind hier nicht mehr als drei Monate vereinbart. Auch wenn diese Kollegin ohne besseres Wissen zuviel bezahlt bekommen hat, hat IMHO der AG das Recht, die zu viel bezahlten Beträge zurück zu fordern. Sie hat ja gewissermassen auch die Pflicht, die Lohnabrechnungen auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Wenn sie hier nicht genügend Sorgfalt walten lässt, entbindet sie das nicht von der Pflicht auf Schadenersatz. Aber, auf keinen Fall ein Schuldeingeständnis machen und auch nicht den AG in diese Richtung gehen lassen.

Kleines Beispiel: Wenn ich ein Auto kaufe, welches dem verkäufer nicht gehört (weil geklaut o. ä.), dann muß ich das Objekt auch dem Besitzer zurückgeben, ohne dass er mir das Geld geben muß. Hier: Die Kassenführerin hat Geld ausgegeben, das sie nicht hätte ausgeben dürfen, damit hat der rechtmässige Besitzer des Geldes (der AG), das Recht, es zurück zu fordern.

Zumindest sehe ich das so.

Z
zhackenberg

03.02.2011 um 01:03 Uhr

Danke für die Info. Frau M. möchte das zuviel gezahlte Geld zurück geben. Das ist nicht das Problem. Ich glaube aber, dass der AG morgen noch etwas aus den Ärmeln schüttelt, da so eine "Kleinigkeit" eigentlich keine 2 BR Mitglieder fordert. Also soweit ich mich rein gelesen habe, hat die Oberhand der Kasse die Kassenführerin. Die hat auch den gravierenden Fehler gemacht und auch eingeräumt. Die Kollegin M. trägt die Summe die sie ausgezahlt bekommt nicht ein. Sie gibt quasi ein Blankoformular mit den Fahrscheinen + ihrer Unterschrift ab; mehr nicht. Meine Idee war, dass sie sich für den Vorfall entschuldigt; sie habe dies wirklich nicht bemerkt und so etwas wird in Zukunft nicht nochmal passieren. Aber was kann der AG noch tun? Kann er sie hierfür abmahnen oder einen Akteneintrag vornehmen? Ganz wichtig zu erwänen ist, dass die Kollegin M. mit im BR ist!!!! Er kann sie ja nur außerordentlich kündigen- ihr versteht?

N
neskia

03.02.2011 um 11:35 Uhr

Wie du es schilderst, kann der AG der AN nichts wollen. Das ist seine Sache wenn er zuviel überweist. Solange er nicht darlegen kann, dass die beiden unter einer Decke stecken.

Ihr solltet mal prüfen, ob irgendwo eine Ausschlussfrist festgehalten ist (AV oder TV). Dann braucht die AN nur das zurück zu bezahlen was noch nicht unter die Ausschlussfrist gefallen ist.

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