Erstellt am 02.02.2011 um 13:15 Uhr von Forentroll
Ich habe da noch ein paar Fragen:
Wie lange macht die Kollegin das schon mit den Fahrkarten?
Wann ist es der Kollegin aufgefallen, dass hier zu viel ausgezahlt wurde?
Wenn ich zu unserer Kasse im Unternehmen gehe und mir Spesen hole, weiß ich was ich bekomme und wird das Geld nachgezählt. Meine Kollegin rechnet alles nach und sagt. "Du bekommst 8,20 € von mir." Dann kann ich mir ohne Beantwortung der Fragen von mir schon sagen, dass sind doch Standartsummen jede Woche sind und 8,20 € oder 32,80 ist doch ein Unterschied. Oder? Das merkt man doch
Google mal zum Thema "zuviel gezahltes Entgelt"!
Erstellt am 02.02.2011 um 14:24 Uhr von neskia
Hat die MA auf der Fahrkartenabrechung eine Summe eintragen müssen oder wie läuft das ab?
Erstellt am 02.02.2011 um 14:38 Uhr von Ulrik
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist das quasi ein Fahrkartenheftchen mit vier Fahrkarten, und dieses gesamte Heftchen kostet 8,20€. Richtig??
Dann kann m. E. zunächst ein AG von einem Kassenführer erwarten, daß die Vergütung von Fahrtkosten entsprechend gemacht wird, Kenntnis der Fahrpreise natürlich vorrausgesetzt. Zum Anderen denke ich, sollte es doch eine Regelung zum Thema Fahrtkosten geben.
Zu der "überzahlten" Kollegin: Als BR würde ich mich für sie stark machen und auf die Einspruchfristen gegen die Abrechnungen aus dem Arbeitsvertrag plädieren. In aller Regel sind hier nicht mehr als drei Monate vereinbart.
Auch wenn diese Kollegin ohne besseres Wissen zuviel bezahlt bekommen hat, hat IMHO der AG das Recht, die zu viel bezahlten Beträge zurück zu fordern.
Sie hat ja gewissermassen auch die Pflicht, die Lohnabrechnungen auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Wenn sie hier nicht genügend Sorgfalt walten lässt, entbindet sie das nicht von der Pflicht auf Schadenersatz.
Aber, auf keinen Fall ein Schuldeingeständnis machen und auch nicht den AG in diese Richtung gehen lassen.
Kleines Beispiel: Wenn ich ein Auto kaufe, welches dem verkäufer nicht gehört (weil geklaut o. ä.), dann muß ich das Objekt auch dem Besitzer zurückgeben, ohne dass er mir das Geld geben muß.
Hier: Die Kassenführerin hat Geld ausgegeben, das sie nicht hätte ausgeben dürfen, damit hat der rechtmässige Besitzer des Geldes (der AG), das Recht, es zurück zu fordern.
Zumindest sehe ich das so.
Erstellt am 03.02.2011 um 00:03 Uhr von zhackenberg
Danke für die Info. Frau M. möchte das zuviel gezahlte Geld zurück geben. Das ist nicht das Problem. Ich glaube aber, dass der AG morgen noch etwas aus den Ärmeln schüttelt, da so eine "Kleinigkeit" eigentlich keine 2 BR Mitglieder fordert.
Also soweit ich mich rein gelesen habe, hat die Oberhand der Kasse die Kassenführerin. Die hat auch den gravierenden Fehler gemacht und auch eingeräumt. Die Kollegin M. trägt die Summe die sie ausgezahlt bekommt nicht ein. Sie gibt quasi ein Blankoformular mit den Fahrscheinen + ihrer Unterschrift ab; mehr nicht.
Meine Idee war, dass sie sich für den Vorfall entschuldigt; sie habe dies wirklich nicht bemerkt und so etwas wird in Zukunft nicht nochmal passieren.
Aber was kann der AG noch tun? Kann er sie hierfür abmahnen oder einen Akteneintrag vornehmen?
Ganz wichtig zu erwänen ist, dass die Kollegin M. mit im BR ist!!!! Er kann sie ja nur außerordentlich kündigen- ihr versteht?
Erstellt am 03.02.2011 um 10:35 Uhr von neskia
Wie du es schilderst, kann der AG der AN nichts wollen. Das ist seine Sache wenn er zuviel überweist. Solange er nicht darlegen kann, dass die beiden unter einer Decke stecken.
Ihr solltet mal prüfen, ob irgendwo eine Ausschlussfrist festgehalten ist (AV oder TV). Dann braucht die AN nur das zurück zu bezahlen was noch nicht unter die Ausschlussfrist gefallen ist.