Stv Vorsitzender erfährt von strafbaren Handlungen, macht eigenmächtige Schritte ohne Gremium - zulässig?
unser stv Vorsitzender hat erfahren, das in einem Bereich unseres Betriebes Alteisen nicht ordnungsgemäß kostenfrei entsorgt wird, sondern versteigert wird und das erwirtschaftete Geld in eine Kasse eingenommen wird. Das Gremium ist davon noch nicht in Kenntnis gesetzt gewesen, als er das im "Vertrauen" dem Personalleiter mitgeteilt hat. Dieser hat dies dem Abteilungsleiter geflüstert, auch im Verschwiegenen. Und dann war die Hölle los. Es sitzen auch noch 2 MA dieses Bereichs im Gremium. Die MA haben eine Aktennotiz, die besagt, sie dürfen bis zu einem bestimmten Betrag diese Aktionen durchführen. Diese beiden haben nun sich als BR vor Ihren Kollegen zu verteidigen, wie denn der BR solche Aussagen machen kann und sind stinksauer. Sie wissen, das das unrecht ist (Vertsteigerung und abführen in die eigene Tasche), aber darf der stv Vorsitzende solch eigenmächtige Handlungen machen? Hätte nicht das Gremium die Entscheidung fällen müssen? Wie sollte sich er jetzt verhalten?
Community-Antworten (16)
02.07.2008 um 10:17 Uhr
Hallo, Alteisen kostenfrei entsorgen ist Geldverschwendung! Den geschäftstüchtigen Mitarbeitern gehört eine Belobigung. Warum Verkauft/Versteigert eure Firma nicht den Schrott? Habt Ihr zuviel Geld?
02.07.2008 um 10:27 Uhr
Da hat sich wohl nie jemand drum gekümmert. Zuviel Geld haben wir leider nicht, aber was soll jetzt der stv Vorsitzende machen? Hat bereits ein Gespräch stattgefunden, aber er sieht nicht ein, das er diesen Alleingang nicht machen durfte. Richtig wäre gewesen, dem Gremium die Entscheidung zu geben.
02.07.2008 um 10:29 Uhr
@birwein
ich denke, wenn jemandem eine strafbare Handlung auffällt, ist er meldepflichtig, sonst macht er sich unter Umständen mit strafbar. Also was hat in so einem Fall das Gremium zu beschließen? Etwa dass man die Sache vertuscht??
02.07.2008 um 10:44 Uhr
@birwein, grundsätzlich kann und darf es nicht sein, dass solche "Straftaten" vertuscht werden! Nur hätte der Stellvertreter m. M. nach zum Vorsitzenden und dann zusammen zur GL gehen sollen! Es wäre kein Problem gewesen, der GL Tipp's zu geben, wie sie "selber" dahinterkommt, was da läuft. Das Gremium hat da nicht's zu beschliessen! Dem Abteilungsleiter gehört allerdings auch eine auf den Deckel..... was allerdings wiederum nicht in eurer Hand liegt. Aber der Hund ist schon tot und nun dürfen vermutlich auch die beiden BR's, genau wie ihre Kollegen den Kopf hinhalten! Unabhängig ihres Amtes, da führt kein Weg dran vorbei! Nun bleibt euch vorerst nur, im Gremium mal den Weg zu diskutieren, wie und an wen solches Wissen weitergegeben werden soll und muss. Beschliessen könnt ihr dann, wenn evtl. Kündigungen wegen Betrug's auf dem Tisch liegen......... Was wurde eigentlich mit dem eingenommenen Geld unternommen?
02.07.2008 um 14:13 Uhr
@Wiewo Sind wir BR´s Richter oder Anwalt ?
02.07.2008 um 14:29 Uhr
@birwein Du sagst...es existiert eine Aktennotiz...mit wem wurde das besprochen? Demnach haben die Kollegen das Ganze doch mit "Jemandem" abgesprochen. Das Geld kommt in eine Kasse...das ist doch nicht in die eigene Tasche...was ist das für eine Kasse?
Und, was ist jetzt das Problem? Die Unruhe im BR, in der Abteilung und/oder will jetzt der AG aktiv werden? Diese Neidnummern sind mir zu hoch:-( Oder ich steh jetzt mal wider auf ner Pipeline.
02.07.2008 um 15:42 Uhr
@rainer w
wir sind schon BRs - dumme Frage. Aber dürfen BRs Straftaten vertuschen???? Wenn ich Deine Antwort lese, siehst Du das wohl so. Na denn viel Spaß im Ernstfall.
02.07.2008 um 20:28 Uhr
@birwein Wie so oft: Jemand macht was, was nicht richtig (strafbar oder nicht, sei einmal dahingestellt) ist. Er wird ertappt - auf welchen Wegen das auch immer geschehen ist - und fängt an, sauer zu sein.
Hmmm... Die Kollegen, die zufällig auch BRM's sind, sollten sich hüten mit dem Finger auf den stellv. BRV zu zeigen. Warum auch? Wer nicht integer und sauber als BRM arbeiten kann (von Veruntreuung oder Vorteilsnahme will ich noch gar nicht reden), der gehört eben nicht in den BR. Zudem gehört unterschieden ob der MENSCH, der zufällig auch stellv. BRV ist, dem Personalleiter etwas mitgeteilt hat oder ob das BR-Mitglied als Funktionär des BR und im Auftrag des selbigen, hier etwas dem Personalleiter mitgeteilt hat. Ersteres kann ich erkennen...
Auch wäre bei einer nüchternen Betrachtung zu fragen, was ein BR da hätte beschliessen sollen: "Beschluss! Der stellv. BRV wird aufgefordert dem Personalleiter von undurchsichtigen Geschäften mit Alteisen zu unterrichten" - ja 1 nein 14. Und dann? Dann könnte sich der BR beerdigen oder gleich in "Siemens" umtaufen.
02.07.2008 um 21:51 Uhr
Okay...ich duck mich schon mal...und frage noch einmal... Ein Betrieb verschenkt Alteisen, ein paar findige Kollegen denken, Mensch dafür kann man doch Geld bekommen, klären das mit wem auch immer, haben eine Aktennotiz, und das Geld wandert in eine Kasse, (Art,Verwendungszweck dieser Kasse ist hier unbekannt)... ...wo ist jetzt das Problem?
Darf man für Alteisen kein Geld verlangen? Darf man es nur verschenken, damit es als ordnungsgemäß, kostenfrei entsorgt gilt?
03.07.2008 um 01:45 Uhr
@ wiewo Nichts desto trots, sind wir erst mal die "Anwälte" der AN, für Straftaten sind Gerichte zuständig. Hierzu muß aber erst mal eine Vorliegen, denn ich sehe es hier genau so wie meine Vorrednerin.
03.07.2008 um 12:48 Uhr
Vielen Dank für eure vielen Anmerkungen. Das Geld aus dieser Kasse wurde für ein Sommergrillfest hergenommen. Ihr findet das also alle okay, das der stv. Vorsitzende diesen Weg gewählt hat und nicht erst mit den betroffenen Kollegen aus dem Gremium geredet hat oder diesen zumindest gesagt hat, er müsse das melden. Denn nur darum geht das jetzt eigentlich. Die beiden Kollegen sind halt sauer, weil sie sich in der Abteilung natürlich anhören mussten, der BR gibt diese Info an den AG weiter und sie selbst sind doch auch im BR. Das passt doch nicht zusammen. Das das gemeldet werden musste ist klar, nur denk auch ich, das es besser gewesen wär das den Kollegen vorher zu sagen.
04.07.2008 um 03:42 Uhr
birwein, nach deinem letzten Beitrag finde ich die Geschichte schon recht seltsam: der komplette Betrieb futtert und trinkt beim Sommergrillfest von dem "erwirtschafteten" Geld und keiner weiß wovon das bezahlt wurde? Auch diejenigen nicht, die irgendwann mal (mit der Aktennotiz) ihr grünes Licht dazu gegeben haben? Und diejenigen, die den Betroffenen jetzt einen Strick draus drehen wollen?
Also eine geduldete und allseits geschätzte Mauschelei, von der aber jetzt niemand was gewusst haben will? Womöglich hat der Arbeitgeber die ganze Zeit den Eindruck erweckt, er habe dieses Fest großzügig finanziert, dabei waren es die MA, die jetzt dafür büßen sollen.
Ich hab zwar Verständnis, dass der stv BRV die Frage stellte, wie denn diese Sache geregelt ist. Aber wie und wo nun die Schuldigen gesucht werden, ist eine ganz andere Frage.
04.07.2008 um 10:30 Uhr
Hallo Peters, das Geld haben die 5 MA in dem Bereich für ihr Grillfest hergenommen. Klar ist auch díesen MA, das das strafbar war/ist. Der Abteilungsleiter will angeblich nichts davon gewußt haben. Aber ist dieser Werdegang nicht gleich? Ich wollte doch nur das Verhalten des stv. BR-Vorsitzenden beurteilt haben. Die Gremiumsmitglieder aus diesem beschuldigten Bereich stehen vor ihren Kollegen jetzt so da; ihr als BR habt diese Aussage gemacht, obwohl ihr selbst in dem Bereich tätig seid. Es fehlt ihnen und den Kolegen aus dem Bereich dann am Vertrauen a) zum BR b) zum Vorsitzenden, da er ja vielleicht auch andere Dinge ausplaudert, so nebenbei.
04.07.2008 um 12:49 Uhr
"Darf man für Alteisen kein Geld verlangen? Darf man es nur verschenken, damit es als ordnungsgemäß, kostenfrei entsorgt gilt?"
Der Eigentümer des Alteisens darf damit tun was er will, verschenken, verkaufen, stapeln, Skulpturen bauen usw...
Die Kollegen waren NICHT Eigentümer und haben folglich die Finger davon zu lassen.
Wenn es jedoch eine Aktennotiz gibt (die sollte aber schon glaubwürdig sein), die besagt, dass der EIGENTÜMER zustimmt, das diese 5 Kollegen das Alteisen verkaufen, die erwirtschafteten Beträge in einer Kasse sammeln und dann für bestimmte Zwecke nutzen, dann gibts doch überhaupt keine Probleme?
Es ist auch Diebstahl wenn ich die Bleistiftstummel aus den Papierkörben der Firma angel und mit nachhause nehme, genauso wie es Diebstahl ist wenn ein Mitarbeiter Lebensmittel über dem Verfallsdatum die entsorgt werden sollen mitnimmt usw. usw. usw.
Kleine Hexe
04.07.2008 um 13:46 Uhr
Kleine Hexe, sehe das genauso wie du, die MA haben das ja auch richtig gesehen. Es geht mir aber um die Vorgehensweise des stv. Vorsitzenden. Darf er solche eigenmächtigen Handlungen als stv, Vorsitzender tun oder nicht?
04.07.2008 um 14:33 Uhr
@birwein: Hat er die strafbare Handlung als Stellv gemeldet? Oder vielleicht als "normaler" ArbN, der zufällig im BR ist? Gehört der "Schutz des Firmeneigentums" vielleicht sogar zu seinen "normalen" arbeitsvertraglichen Pflichten? Dann riskiert er -als ArbN- eine Abmahnug bei Nichtmeldung, egal ob er im BR ist oder nicht.
Man könnte zwar sagen, dass er erstmal mit den Koll. hätte reden können - schließlich war es kein gravierender Verstoß. Nur was ist dann gravierend? Ein Griff der Kassiererin in die Kasse? Auch wenn sie nur Kleingeld nimmt? Täglich 5 € sind auch mehr als ein Tausender im Jahr. Und darf ich jetzt diesem Diebstahl melden? Und wenn ich BRM bin, darf ich es nicht? Und nachdem der BRV genickt hat, darf ich wieder? Was soll der Schwachsinn? Die Deckung strafbarer Handlungen gehört nicht zu den Pflichten eines BRM - das darf nur der Pastor (nennt sich Beichtgeheimnis).
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