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Betriebsrats - Mandat bei Freistellung der Arbeitsleistung

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Stalingrad
Jan 2018 bearbeitet

hallo Gemeinde habe die Frage schon einmal anders gestellt. Ich habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und gehe davon aus von der Arbeitsleistung freigestellt zu werden.Meine Betriebszugehörigkeit endet am 30.04.2012 und kann dann als Schwerbehinderter ohne Abzüge in Rente gehen.Damit hat man einen lästigen Betriebsrat los.Ich gehe davon aus dass mein Mandat erst am 30.04.2012 endet. Im Gremium ist man sich nicht einig ob dies Sinn macht. Wir sind 66 Arbeitnehmer.

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Community-Antworten (2)

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pitsieben

02.02.2011 um 11:56 Uhr

@ stalingrad, die Mitgliedschaft endet auch bei einen Aufhebungsvertrag erst mit dem festgesetzten Zeitpunkt, hier der 30.04.2012. Ob es Sinn macht, musst Du selber wissen.

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Petrus

02.02.2011 um 12:06 Uhr

Kommt drauf an... Bei unwiderruflicher Freistellung dürfte die Wahlberechtigung mangels Eingliederung in den Betrieb erlöschen. (analog Freistellungsphase der Altersteilzeit)

Wenn sich aber ohnehin alle einig sind, dass die Mandatsausübung keinen Sinn macht: Man kann auch zurücktreten, sobald man die Freistellung hat - dann haben alle Seiten Rechtssicherheit.

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