GBR-Beschluss
Bin ich als GBR- Vorsitzende verpflichtet, dem Arbeitgeber die Gründe des Scheiterns einer GBV durch fehlenden Mehrheitsbeschluss im GBR zu nennen. Dieser forderte den GBR schriftlich auf, Stellung zu beziehen. maremoto
Community-Antworten (2)
02.02.2011 um 11:46 Uhr
Muss ich als Delegierter dem GBR-V detailliert begründen, warum ich mit "Nein" gestimmt habe? Woher will dann der GBR-V wissen, welche Gründe zum Scheitern geführt haben?
Der einzige Grund, den der GBRV immer kennt: Im GBR-Beschluss gab es nicht die erforderliche Mehrheit...
Wobei ihm die Knackpunkte, die zu einem Nein geführt haben, aus den Verhandlungen bekannt sein dürften...
02.02.2011 um 11:48 Uhr
Im Grunde genommen: ja.
AG und BR haben nach §74 BetrVG "über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen."
So weit der BR Verhandlungen ohne Angabe von Gründen abbricht verletzt er diesen Grundsatz. Insofern hat auch der BR die Pflicht bei einem fehlenden Mehrheitsbeschluß dies nicht einfach als gegeben hinzunehmen sondern sich selbst klar zu werden WARUM keine Mehrheit zustande gekommen ist. Faktisch steht am Ende doch wieder ein Beschluß: Der Beschluß WARUM man die Verhandlungen abbricht.
Erst dann könnt Ihr Eurer Verpflichtung nachkommen Vorschläge zur Beilegung der Meinungsverschiedenheit zu machen.
So weit es sich um eine erzwingbare BV handelt müsst ihr spätestens vor der Einigungsstelle eh Farbe bekennen und wenn ihr die Verhandlungen grundlos abgebrochen habt steht ihr dann vor der Einigungsstelle bereits in den Miesen.
Bei einer nichterzwingbaren BV könnte der AG Euch wegen Verstoß gegen §74 vor den Kadi ziehen (§23) aber das wird i.d.R. nicht passieren.
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