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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Leistungsgespräche,Krankenrückkehrgespräche oder allgemeine Gespräche

A
alexi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

darf ein Mitarbeiter bei Leistungsgesprächen,Krankenrückkergespräche........... einen oder mehrere BR MItglieder hinzuziehen. Bis jetzt hatten wir bei Gesprächen mehrere BR Mitglieder dabei.

90703

Community-Antworten (3)

U
Ulrik

02.02.2011 um 10:52 Uhr

Hi alexi,

der AN hat das Recht, zu derartigen Gesprächen, die anschliessend auch in der Personalakte oder anderweitig dokumentiert werden, ein (!) Mitglied des BR hinzu zu ziehen (§ 83 (1) BetrVG).

Er kann dabei ein Mitglied seiner Wahl benennen, allerdings hat er keinen Anspruch darauf, daß genau dieses BRM dabei ist. Beispielsweise, wenn heute ein solches gespräch stattfinden soll, aber das besagte BRM heute nicht da ist (Urlaub, etc). Solange ein anderes BRM am Gespräch dann teilnimmt, ist die Vorschrift erfüllt.

P
pitsieben

02.02.2011 um 11:20 Uhr

@ Ulrik, hier ein Auszug aus den Kommentar von Däubler zum § 82 BetrVG Rn 13: "Der AN kann ein von ihm bestimmtes Mitglied des BR zu seiner Unterstützung hinzuziehen. Er hat jedoch nur Anspruch auf ein Tätigwerden dieses BR-Mitglieds, nicht dagegen auf ein bestimmtes Verhalten." Das heißt, das Personalgespräch wird erst dann geführt, wenn das gewünschte BRMtgl. anwesend ist.

U
Ulrik

02.02.2011 um 12:05 Uhr

@pitsieben

Ok, das ist mir jetzt auch neu. Danke :-))

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