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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aufgaben Sprecher des Personalausschusses

W
waldfee
Jan 2018 bearbeitet

kann mir jemand helfen? Ich bin jetzt Sprecher des Personalausschusses geworden. Wir dürfen bis auf Kündigungen (außer die, die in der Probezeit sind) alles unterschreiben, was mit Einstellungen, Versetzungen etc zu tun hat. ABER welche Pflichten und Rechte hat der Sprecher? Einladen und Tagesordnung ist klar.

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Community-Antworten (2)

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rkoch

02.02.2011 um 09:07 Uhr

ABER welche Pflichten und Rechte hat der Sprecher?

Von Gesetzes wegen? Keine anderen als jedes BRM. Das BetrVG kennt keinen Sprecher eines Ausschusses, es kennt noch nicht einmal irgendwelche Organisationsvorschriften für Ausschüsse, mit Ausnahme des wenigen was in §28 BetrVG steht. Von der Wortbedeutung her ist der "Sprecher" eines Ausschusses eigentlich nur derjenige der dem BR über die Arbeit des Ausschusses berichtet (s.a. Schriftführer).

Faktisch muss der BR eigentlich sich selbst Organisationsregeln für Ausschüsse auferlegen (Geschäftsordnung) oder, so weit der BR das nicht getan hat, muss der Ausschuss sich selbst organisieren. Offenbar habt ihr entschieden das es einen "Sprecher" gibt. Ihr hättet auch einen "Vorsitzenden" schaffen können (was wegen der Sitzungsführung in der h.M. empfohlen wird) oder auf einen Amtsträger auch ganz verzichten können. Was Euer Sprecher (sprich DU) für Rechte und Pflichten hat müsst ihr selbst entscheiden. Einzige Einschränkung: Ihr könnt diesem Amtsträger keine Rechte zusprechen die vom BetrVG beschränkt werden, sprich: Ihr könnt ihm z.B. nicht das alleinige Entscheidungsrecht zusprechen. Dieses geht immer noch vom BR - oder falls der BR dem Ausschuss das Entscheidungsrecht übertragen hat eben vom Ausschuss aus. I.d.R. wird davon ausgegangen, das ein Ausschuss der selbst entscheiden darf sich analog zum BR konstituiert, da seine Arbeitssweise dann der des BR gleicht.

Für mich persönlich ist die Wahl der Amtsbezeichnung "Sprecher" unglücklich, da es im BetrVG/SprAuG auch einen Sprecherausschuss gibt. Da sind IMHO Namensverwirrungen vorprogrammiert. Aber ich gebe zu, das es gängige Praxis ist so vorzugehen.

H
Hannelore

02.02.2011 um 10:19 Uhr

Beim Thema Kündigungen auch "nur" die in der Probezeit und Einstellungen sehe ich es als Problematisch an diese zu übertragen. Hier sehe ich auch nicht die Rechtsgrundlage. Gleiches auch beim § 103, also beispielsweise Versetzungen von BRM ggf. mit Verlust des Mandates.

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