Erstellt am 01.02.2011 um 23:53 Uhr von mickolay
Hi Nordmann,
also die GL hat nicht das Recht dich aus der Sitzung zu werfen.
Aber jenachdem um welches Vergehen es sich handelt musst Du da wohl durch und dich selber vertreten.
Ich würde mir, immer angepasst an den Fall, eher Sorgen machen was den Rest des Gremiums angeht, aber ich gehe mal davon aus dass es nichts negatives mit dem Gremium zu tun hat. In diesem Fall würde ich zu meinem gesagten stehen und versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Auf keinen Fall würde ich einen Rückzieher machen, es sei denn ich wäre im Unrecht. Aber ich glaube das muss Jeder für sich selbst entscheiden, oder BetrVg lesen und herausfinden. :)
Gruß Mickolay
Erstellt am 02.02.2011 um 00:49 Uhr von Laffo
@ Nordmann
watt hast'n verbrochen?
Erst wenn das geklärt ist, könnte man dir detailiertere Vorgehensweisen darlegen.
So ist das nur wieder ein Blick in die Glaskugel...
Erstellt am 02.02.2011 um 07:01 Uhr von Forentroll
@ Nordmann
Das Gremium wird dich anhören und sobald es um die Beratung und/oder Beschluss geht muss du den "Saal" verlassen. Da darfst du nicht anwesend sein. Für dich müsste das nächste Ersatzmitglied eingeladen werden.
Erstellt am 02.02.2011 um 09:42 Uhr von rkoch
@Forentroll
Da hat Laffo mit der Glaskugel durchaus recht. Der Umstand das Nordmann "Probleme mit der GF bekommt" ist noch kein Verhinderungsgrund. Persönliche Betroffenheit ist i.d.R. nur gegeben wenn der BR über die zukünftige Position des BRM als AN im Betrieb beschließen muss, also i.d.R. nur bei den Fällen nach §23, §99 und §102 BetrVG, ggf. auch nach anderen (Kommentiert wird z.B. Zuweisung von Wohnräumen nach §87). Es kommt auf die Umstände an.
@Nordmann
> Auf was muß ich bei dem Vorgehen noch achten
Du bist einfach Du selbst und sagst Deine Meinung und fällst Deine Entscheidungen.
> und wie muß der weitere Verlauf der Sitzung sein ??
Sofern Du verhindert bist geht Dich das nichts an, der BR holt Dich wenn er Deine Meinung hören möchte und entscheidet ohne Dich über seine Meinung zu deiner Zukunft im Betrieb. Bist Du nicht verhindert bleibst Du in der Sitzung und redest und entscheidest mit.