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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachrücken bei Ausscheiden eines BR- Mitgliedes.

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Karle04
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hatten eine Listenwahl und aufgrund der Quotenregelung( weiblich) hat die Liste 1 aufgrund des Minderheitengeschlechts einen Platz bekommen. Aufgrund der Entwicklung, dass aus dieser Liste nun einige zurückgetreten sind, würde bei einem weiteren Austritt eines ordentlichen BR- Mitgliedes der Liste 1, der Platz aus unserer ( Liste 3 ) besetzt werden. Dies haben wir recherchiert. Nun aber die spannende Frage, wenn ein ordentliches BR- Mitglied (männlich) verhindert ist und ein Ersatzmitglied geladen werden muss, wer muss dann geladen werden? Ein Mitglied der Liste 1 oder ein Mitglied der Liste 3?? Wer kann mir, uns da weiterhelfen und wer weiß vielleicht wo man das nachlesen kann!! Danke für eure Antworten Gruß Karle04

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Community-Antworten (1)

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pit47

19.09.2008 um 16:08 Uhr

Hallo Karle04, es ist entscheident auf welcher Liste das männliche BRMtgl. steht. Dann muss erst aus dieser Liste ein männliches Ersatzmitglied geladen werden. Siehe auch die Kommentierung zur Wahlordnung bei Däubler,Klebe und Kittner.

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