Nachrücker - wann muss der geladen werden?
Was heißt Nachrücker, bei ausscheiden eines BR-Mitgliedes ist klar, muß bei Krankheit oder Urlaub eines BR-Mitgliedes auch der Nachrücker geladen werden?
Community-Antworten (3)
12.10.2005 um 17:10 Uhr
hallo tina!
aber hallo, dazu sind sie ja da... sie heißen nicht nachrücker sondern offiziell ersatzmitglieder. schau bitte mal im BetrVG §25 (1)(2) nach.
und hier noch was ergänzendes wie imma vom BAG :)
Die Vertretung eines Ersatzmitglieds beginnt mit der Arbeitsaufnahme des Ersatzmitglieds an dem Tag, an dem das ordentliche Mitglied erstmals verhindert ist. Eine förmliche Benachrichtigung des Ersatzmitglieds ist nicht erforderlich. Das erste Ersatzmitglied der jeweiligen Vorschlagsliste ist solange Vertreter im Betriebsrat, wie ein Vertretungsfall gegeben ist. Weitere Ersatzmitglieder rücken nach, solange und soweit weitere Vertretungsfälle eintreten. Fällt in eine kurze Vertretung oder zu Beginn einer längeren Vertretung eine Betriebsratssitzung, genießt das Ersatzmitglied auch in der Vorbereitungszeit den besonderen Kündigungsschutz. Dies ist die Zeit ab Ladung; in der Regel sind jedoch drei Arbeitstage als Vorbereitungszeit ausreichend. BAG 17.1.1979 – 5 AZR 891/77
und ganz wichtig wegen der gültigkeit eurer beschlüsse:
Eine wesentliche Voraussetzung für das ordnungsgemäße Zustandekommen des Betriebsratsbeschlusses ist die gemäß § 29 BetrVG erfolgte ordnungsgemäße Ladung aller Betriebsratsmitglieder einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung. Wird daher für ein zeitweilig verhindertes Betriebsratsmitglied kein Ersatzmitglied geladen, so ist der Betriebsrat an einer wirksamen Beschlussfassung gehindert. Das gilt allerdings dann nicht, wenn ein Betriebsratsmitglied plötzlich verhindert ist und es dem Betriebsratsvorsitzenden nicht mehr möglich ist, das Ersatzmitglied rechtzeitig zu laden. BAG 23.8.1984 – 2 AZR 391/83
hoffe dir damit geholfen zu haben :)
18.10.2005 um 16:57 Uhr
Nachrücker muss eingeladen werden, wenn ein ordentliches Betriebsratsmitglied verhindert ist und zwar:
Krankheit, Seminar, Urlaub oder Tod (kein Witz!). Nur diese 4 Möglichkeiten gelten für den Nachrücker. Sollte ein Betriebsratsmitglied nicht kommen, weil er z.B. Kundschaft hat (also im Betrieb ist) darf kein Nachrücker geladen werden.
Kann es sein, dass Ihr noch keine Schulung hattet?
Dann aber schleunigst!
06.02.2006 um 13:29 Uhr
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht unbedingt ein Grund, nicht an BR-Sitzungen teilzunehmen. Urlaub/freie Tage auch nicht zwingend. Du kannst verlangen immer zuerst eingeladen zu werden und erst wenn du selbst deine Verhinderung erklärst, muss ein Ersatzmitglied geladen werden... das gilt natürlich nicht bei versterbseln Deinerseits.
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