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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

was kann und darf ein GBR alles beschließen?

E
ellipirelli
Jan 2018 bearbeitet

hallo, kann ein gbr eine sache beschließen die bundesweit alle mitarbeiter betrifft, und die meiner meinung in den §87 eingreifen und das individualrecht jedes mitarbeiters betreffen? es geht um die übermittlung von arbeitnehmerdaten ins ausland (usa)

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Community-Antworten (6)

D
DonJohnson

01.02.2011 um 20:59 Uhr

der gbr beschließt halt dinge, die den gesamten Betrieb betreffen - bei der übermittlung von AN Daten wäre ich da vorsichtig... Hier wäre das BDSG zu beachten...

P
pfeilenbogen

01.02.2011 um 21:37 Uhr

DJ

Der GBR ist aber nur zuständig, wenn es nicht örtl. geregelt werden kann oder er vom öBR beauftragt wird. Wobei der öBR nicht alles beauftragen kann. Z.B. Zustimmung zu einer Einstellung oder Mehrarbeit kann er nicht beauftragen.

K
Kölner

01.02.2011 um 21:40 Uhr

@pfeilenbogen Es fehlt noch: Der GBR kann das regeln, was originär seine Aufgabe ist und unternehmensweit geregelt werden muss; wie zum Beispiel dieser Fall!

D
DonJohnson

01.02.2011 um 23:05 Uhr

kölner, sagte ich das nicht? habe ich mich echt missverständlich ausgedrückt? ups... ;-)))

R
rkoch

02.02.2011 um 10:12 Uhr

@DJ:

Hast Du! Zitat Antwort 1: ...die den gesamten Betrieb betreffen... Müßte heißen: ... die das gesamte Unternehmen betreffen ...

Jeder kann mal irren :-)

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