was kann und darf ein GBR alles beschließen?
hallo, kann ein gbr eine sache beschließen die bundesweit alle mitarbeiter betrifft, und die meiner meinung in den §87 eingreifen und das individualrecht jedes mitarbeiters betreffen? es geht um die übermittlung von arbeitnehmerdaten ins ausland (usa)
Community-Antworten (6)
01.02.2011 um 20:59 Uhr
der gbr beschließt halt dinge, die den gesamten Betrieb betreffen - bei der übermittlung von AN Daten wäre ich da vorsichtig... Hier wäre das BDSG zu beachten...
01.02.2011 um 21:37 Uhr
DJ
Der GBR ist aber nur zuständig, wenn es nicht örtl. geregelt werden kann oder er vom öBR beauftragt wird. Wobei der öBR nicht alles beauftragen kann. Z.B. Zustimmung zu einer Einstellung oder Mehrarbeit kann er nicht beauftragen.
01.02.2011 um 21:40 Uhr
@pfeilenbogen Es fehlt noch: Der GBR kann das regeln, was originär seine Aufgabe ist und unternehmensweit geregelt werden muss; wie zum Beispiel dieser Fall!
01.02.2011 um 22:14 Uhr
Je nach dem was , wer auch immer, da regelt...
01.02.2011 um 23:05 Uhr
kölner, sagte ich das nicht? habe ich mich echt missverständlich ausgedrückt? ups... ;-)))
02.02.2011 um 10:12 Uhr
@DJ:
Hast Du! Zitat Antwort 1: ...die den gesamten Betrieb betreffen... Müßte heißen: ... die das gesamte Unternehmen betreffen ...
Jeder kann mal irren :-)
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