Erstellt am 01.02.2011 um 19:59 Uhr von DonJohnson
der gbr beschließt halt dinge, die den gesamten Betrieb betreffen - bei der übermittlung von AN Daten wäre ich da vorsichtig...
Hier wäre das BDSG zu beachten...
Erstellt am 01.02.2011 um 20:37 Uhr von pfeilenbogen
DJ
Der GBR ist aber nur zuständig, wenn es nicht örtl. geregelt werden kann oder er vom öBR beauftragt wird. Wobei der öBR nicht alles beauftragen kann. Z.B. Zustimmung zu einer Einstellung oder Mehrarbeit kann er nicht beauftragen.
Erstellt am 01.02.2011 um 20:40 Uhr von Kölner
@pfeilenbogen
Es fehlt noch:
Der GBR kann das regeln, was originär seine Aufgabe ist und unternehmensweit geregelt werden muss; wie zum Beispiel dieser Fall!
Erstellt am 01.02.2011 um 21:14 Uhr von Immie
Je nach dem was , wer auch immer, da regelt...
http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/290410_SafeHarbor.pdf?__blob=publicationFile
Erstellt am 01.02.2011 um 22:05 Uhr von DonJohnson
kölner, sagte ich das nicht? habe ich mich echt missverständlich ausgedrückt? ups... ;-)))
Erstellt am 02.02.2011 um 09:12 Uhr von rkoch
@DJ:
Hast Du! Zitat Antwort 1: ...die den gesamten Betrieb betreffen...
Müßte heißen: ... die das gesamte Unternehmen betreffen ...
Jeder kann mal irren :-)