Erstellt am 01.02.2011 um 13:35 Uhr von hefernan
Hallo Wladimir,
wenn man einen Beschluss gegen eine BV fasst dann folgen doch meistens immer erst neue Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und man such nach neuen Ansätzen und Lösungen. Wenn ihr einen beschluss gegen die BV macht dann hat das doch sicher Gründe und auch diese werden von der Einigungsstelle berücksichtigt werden . Aber oftmals lenkt der Arbeitgeber ein und verhandelt neu da Einigungsstellen schnell sehr viel Geld kosten können und auch von Euch mitgestaltet werden. Habt keine Angst und sagt dem AG das ihr ide BV abgelehnt habt und sagt ihm das ihr Verhandlungsbereit seid. Legt dem Ag doch mal eine eigene BV zu dem Thema vor dann kann er sich auch ein Bild von Euren Vorschlägen machen und ihr verhandelt auf Augenhöhe und nicht nur über veränderungen seiner BV.
Gruß
Hefernan
Erstellt am 01.02.2011 um 13:38 Uhr von paula
wladimir
auch wenn Dich das Thema vielleicht umtreibt: findest Du es lustig dieses Forum vollzuspamen? Du stellst mehrfach die gleiche Frage. Nutze einen Thread und es ist gut. Außerdem wurde Deine Frage bereits beantwortet....
Erstellt am 01.02.2011 um 13:52 Uhr von wladimir
Liebe Paula,so eine hilfe auf die Frage,wünsche ich dir auch!
War schon nett gemeint!
Erstellt am 01.02.2011 um 14:24 Uhr von rkoch
@wladimir
Paula hat schon Recht... Einfach deshalb weil die Antworter irgendwann die Lust verlieren zu antworten wenn einer in tausend Threads immer wieder die gleiche Frage stellt oder einen vorherigen Thread wieder aufgreift.
Du solltest einfach selbst ein Interesse daran haben das alles an einer Stelle ausdiskutiert wird. Wenn das ganze tausendmal aufgegriffen wird werden die Antworten auch nicht besser.
Als Antwort all Deine Threads nochmal zusammengefasst:
Jedes BRM ist nur sich selbst und seinen Wählern verpflichtet, wobei er natürlich auch die Meinung der anderen BRM ebenso wie die Rechtslage und die Meinung des AG akzeptieren und berücksichtigen sollte. Geht ein Beschluß mal so aus, wie es den unterlegenen BRM nicht gefällt kann man die Sache natürlich auch weiter diskutieren, vielleicht gibt es ja noch Meinungen die noch gar nicht gefallen sind. Aber irgendwann muss der BRV, der die Sitzung leitet auch einmal die Meinung des BR akzeptieren - und wenn die ein Nein ist, dann ist es ein Nein. Wenn zu viele BRM sich enthalten kann ein gewiefter BRV auch mal zum Stilmittel des "negativen" Beschlußes greifen, sprich ihn so formulieren das ein Nein der BRM zum JA wird ("Wer ist GEGEN den Beschluß?"). Spätestens dann müssen die meinungslosen Farbe bekennen oder akzeptieren das aus dem Nein ein Ja wird. Ob eine derartige Beschlußfassung guter Stil oder gar rechtlich einwandfrei ist will ich hier nicht ausdiskutieren.......
Die Einigungsstelle hat den Sinn und Zweck AG und BR zu einer gemeinsamen Meinung zu bringen. Nur wenn ihr das nicht gelingt wird der Vorsitzende das ganze mit einem Spruch beenden. Und wie dieser ausgeht weiß bis dahin keiner. Dazu kommt das die Einigungsstelle für den AG teuer ist, also wird er u.U. bereit sein auf den BR zuzugehen um diese Kosten zu vermeiden. Einen Beschluß totzureden weil man VERMUTET das die Einigungsstelle nicht der Meinung des BR folgt ist absolut unzweckmäßig.
Selbst WENN die Einigungsstelle einen Spruch GEGEN den BR fällt seid ihr nicht aus der Mitbestimmung raus! Auch eine derart entstandene BV kann gekündigigt und neu verhandelt werden. Aber bis es so weit ist sollte man einfach dem Einigungsstellenvorsitzenden ZUHÖREN und auf diesen und den AG zugehen! Wenn dann doch noch ein Einigungsstellenspruch überhaupt notwendig wird, dann wird er i.d.R. beide Meinungen berücksichtigen, es sei denn eine der Meinungen ist abwegig oder rechtswidrig. Also lasst es doch einfach auf Euch zukommen. Ruft die Einigungsstelle an, vielleicht kommt Euer AG dann schon mit einem Angebot auf Euch zu!
Ich weiß ja nicht was Du mit "Zolllizenz mit Technischen einrichtungen" meinst, aber wenn meine Vermutung richtig ist, dann werdet ihr die Sache an sich nicht verhindern können. Was ihr aber tun könnt ist die Sache in Richtung Datenschutz und Anwendbarkeit zu regeln.