Erstellt am 31.01.2011 um 22:42 Uhr von Kölner
@wladimir
Nach Deinen bisherigen Fragen zu urteilen, würde ich Euch/Dir weniger den Gang zu einem Gericht (was zudem vermutlich auch noch falsch wäre) empfehlen (oder die Ablehnung einer BV) als vielmehr Seminare, Seminare, Seminare...
Erstellt am 31.01.2011 um 23:17 Uhr von Oluscha
Kölner hat schon recht!!!
Nach deinen äußerst dürftigen Schilderungen, muss man davon ausgehen, dass der AG euch einen "Betriebsvereinbarungsentwurf" vorgelegt hat, den ihr nicht akzeptieren wollt. Jetzt muss man zunächst unterscheiden, ob es sich um eine freiwillige BV handelt - dann gibt es eben bei Nichteinigung zwischen AG und BR keine BV. Die andere Möglichkeit ist, es handelt sich um eine erzwingbare BV. Dann muss man zunächst versuchen, sich mit dem AG zu einigen. Kann man sich nicht einigen,wird die Einigungsstelle angerufen. Diese besteht aus jeweils gleich vielen Beistzern der Arbeitgeberseite und der Arbeitnehmerseite und aus einem neutralen Einigungsstellenvorsitzenden. Der Spruch der Einigungsstelle ist dann letztlich der Inhalt der BV. Ein Gericht hat damit überhaupt nichts zu tun, es sei denn es muss den Vorsitzenden der Einigungsstelle berufen.
Erstellt am 01.02.2011 um 06:33 Uhr von Tanzbär
> Haben wir nach dem Urteil eine Mitbestimung?
Den Satz verstehe ich überhaupt nicht.
Mitbestimmung bei einem Gerichtsurteil?
Wo bin ich?
Erstellt am 01.02.2011 um 19:09 Uhr von Oluscha
@Tanzbär
"Mitbestimmung bei einem Gerichtsurteil?
Wo bin ich?"
Aber goil wär das doch, das musst Du zugeben!!! :-)))