Erstellt am 31.01.2011 um 15:42 Uhr von pfeilenbogen
Hallo,
beantwortet man 3. ist alles geklärt.
3. Im BetrVG
Erstellt am 31.01.2011 um 15:49 Uhr von Ulrik
Ergänzend:
Fitting, § 37 BetrVG, Rn 178 und 179
Erstellt am 31.01.2011 um 16:14 Uhr von DonJohnson
Es ist immer wieder interessant, wie aus ehemals freudig antwortenden, kurze und Knappe (manchmal gelangweilt wirkende) Antwortgeber werden...
Erstellt am 31.01.2011 um 17:46 Uhr von Kölner
@caebr
Es ist schon so, dass die oberste Prämisse zum Besuch eines jeden Seminars heisst: Es muss notwendig sein!
Das hat schon Konsequenzen für die ordentlichen BRM.
Wenn jetzt ein EBRM um die Ecke kommt, dann wird das Erforderlichkeitsprinzip noch härter auf die Probe gestellt:
Ist das Seminar für den BR erforderlich und warum soll ein EBRM dort teilnehmen?
Demnach gilt: Je ferner das Nachrücken, desto weniger kann das EBRM hoffen, ein Seminar zu besuchen. Die regelmäßige Teilnahme an mindestens 25-35% aller Sitzungen ist als grobe Maßeinheit in diesem Sinne zu werten.