Hallo Zusammen,

haben Ersatzmitglieder ein Recht auf Seminare nach BetrVG §37.6.

Wenn ja,
1. wie oft müssen sie an Sitzungen teilnehmen damit sie Seminare besuchen dürfen?
2. jede Art von Seminaren oder nur Grundseminare wie z.B. Arbeitsrecht u.s.w.?
3. kann man es irgendwo nachlesen?

Für Eure Hilfe im Voraus vielen Dank

Gruß caebr