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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Ersatzmitglied

M
matwal
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben hier ein etwas heikles Problem mit der Regelung für BR-Ersatzmitglieder. Aufgrund finanzieller Probleme der Firma wurden nicht alle ausstehenden Gehälter gezahlt. Ein Kollege und BR-Mitglied hat mit dem Teamleiter abgesprochen, dass er bis zur Zahlung der ausstehenden Gehälter von zuhause arbeitet (das geht in einem Softwarehaus ja per Fernwartung), um das Benzingeld zu sparen. Der Kollege will auch nicht an den BR-Sitzungen teilnehmen. Gilt diese Abwesenheit als tatsächliche Verhinderung (und ein Ersatzmitglied rückt nach?) oder ist dies eine betriebliche Verhinderung (wo dann kein Ersatzmitglied nachrückt) ? besten Dank für die Nachhilfe matwal

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Community-Antworten (10)

U
Ulrik

31.01.2011 um 16:35 Uhr

Hi,

eine Verhinderung liegt ja vor, wenn das BRM aus tatsächlichen Gründen sein Amt nicht wahrnehmen kann. Im vorliegenden Fall ist IMHO eine Verhinderung gegeben, da das BRM nicht im Betrieb ist.

Gem. Fitting liegt eine Verhinderung auch bei einer Dienstreise vor. Und bei einer Dienstreise hat der AN ja auch die Möglichkeit, sich per Remote einzuwählen.

LG

M
matwal

31.01.2011 um 16:42 Uhr

@ulrik: naja, soweit ich mich erinnere, muss für eine BR-Beschlussfassung das BR-Mitglied aber anwesend sein....also mit Remote komme ich da nicht weit.

U
Ulrik

31.01.2011 um 16:56 Uhr

Aneinander vorbeigeredet:

Allein die Möglichkeit, daß ein BRM sich per Remote Zugang zu seiner Arbeit verschaffen kann, besagt noch nicht, daß es damit für eine Sitzung des BR nicht (!!) verhindert ist.

Du schreibst, daß der Kollege zu Hause sitzt und sich per Remote in seine Arbeit vertieft. Ist er verhindert?

Gegenfrage: Ein Kollege im Urlaub, der per Remote mal eben reinschaut, ist doch auch verhindert, oder? Warum, weil er aus tatsächlcihen Gründen nicht in der Lage ist, sein Amt wahrzunehmen.

Fakt, der Kollege ist nicht im Unternehmen. Also, m. E. Verhinderung.

D
DonJohnson

31.01.2011 um 17:11 Uhr

meiner Meinung nach gilt das nciht als Verhinderungsgrund - Auch krankheit und Urlaub sind nciht notwendiger weise Verhinderungsgründe. Hier ist IMHO kein EBRM zu laden, der Kollege fehlt dann halt einfach ud gut ist. An ihm alleine wird ein Beschluss nicht scheitern...

Also wo genau ist das Problem?

M
matwal

31.01.2011 um 18:20 Uhr

DAS ist ja das Problem: keiner ist bisher in der Lage, mir zu sagen, ob nun ein ERBM geladen werden sollte oder nicht. Ich möchte sichergehen, dass nicht der nächste Beschluss, den der BR fasst, angezweifelt wird, weil wir irrtümlich(?) ein ERBM oder eben kein ERBM geladen haben. Ich gebe allerdings gerne zu, dass diesee Situation bei uns gerade schon etwas verzwickt und wenig schön ist... Danke Matwal

A
alterBrummbär

31.01.2011 um 18:26 Uhr

Der Kollege** will** auch nicht an den BR-Sitzungen teilnehmen.

Wo ist das eine Verhinderung?

K
Kölner

31.01.2011 um 18:38 Uhr

@all Nachdem ich jahrelang eigentlich für die NICHTLADUNG plädiert habe, kommen mir ein wenig (auch nach diversen Gesprächen mit Arbeitsrechtler) die Zweifel, was schlimmer wiegt: a) für das nicht verhinderte BRM ein EBRM zu laden b) für das verhinderte BRM kein EBRM zu laden c) für das nicht verhinderte BRM kein EBRM zu laden

N
nicoline

31.01.2011 um 21:13 Uhr

matwal, aus meiner Sicht ist kein EBRM zu laden. Der AN könnte an der Sitzung teilnehmen, unabhängig davon, ob er sonst zuhause bleibt und, was er von zuhause aus macht. NICHT WOLLEN ist, wie Brummbär schon sagt, kein Verhinderungsgrund.

L
Lotte

01.02.2011 um 00:24 Uhr

Kölner, b) a) c) ;-))

T
Tanzbär

01.02.2011 um 07:48 Uhr

Also wenn ich so lese, dass BR-Mitglieder im Frei geladen werden und kommen sollen/müssen (ich persönlich bin immer noch anderer Meinung), dann bitteschön auch, wenn sie zu hause sitzen und arbeiten. Frei ist kein Verhinderungsgrund und arbeit zu hause soll es sein?

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