Aus zwei Betriebsräten einen machen?
Guten Abend,
Folgende Frage stellt sich uns für die nächste Wahl. Aktuell sind wir eine GmbH mit zwei Standorten mit etwas über 500 Mitarbeitern. Beide Standorte haben einen eigenen BR und ein GBR ist selbstverständlich aktiv. Durch Verkauf und Betriebsübergang von Betriebsteilen verbleiben dann ab 1.12.2021 an beiden Standorten jeweils ca 45 Mitarbeiter in jeweils einem Betriebsteil. Die verbleibenden BR- Mitglieder wären sich einig im nächten Jahr vereinfacht einen gemeinsamen BR für beide Standorte zu wählen. Die Mitarbeiter, die amtierenden Betriebsräte, die Bereichsleiter und auch die Geschäftsleitung würden dies begrüßen. Ist das rechtlich möglich oder müssen zwingend wieder zwei BR gewählt und ein GBR gebildet werden? Wir waren auf der Suche nach einer Rechtsgrundlage hierfür, sind allerdings nicht eindeutig fündig geworden.
Community-Antworten (5)
21.11.2021 um 18:08 Uhr
Vielleicht hilft dir das weiter: https://www.aas-seminare.de/betriebsratswahl/wahl-2022/aufgaben-des-betriebsrats/betriebsbegriff.html
22.11.2021 um 10:41 Uhr
Wenn es bisher 2 BR-Gremien und einen GBR gab, kann der WV jedenfalls mMn nicht einfach so eine völlig gegensätzliche Entscheidung treffen. Die müsste dann wirklich gut begründet sein.
22.11.2021 um 15:48 Uhr
Es kommt bei der Beurteilung dieser Frage unter anderem darauf an, wie weit die Betriebsteile voneinander entfernt sind. Interessant wäre es auch zu wissen, welche Überschneidungen es zwischen den Tätigkeitsfeldern der beiden GmbHs gibt und welche Kooperationen im Arbeitsalltag stattfinden.
25.11.2021 um 20:17 Uhr
Zwei Werke ,zwei Betriebsräte und ein GBR. Das wäre nur anders wenn die beiden Betriebe miteinander verschmelzen würden
25.11.2021 um 20:35 Uhr
@Andrar Lese dir das Bitte noch mal genau nach.
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