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Betriebsübergang nach Rekommunalisierung - Was passiert mit den gewählten Betriebsräten?

S
spheric
Jan 2018 bearbeitet

Hallo allesamt Folgendes Problem: in unserem Landkreis erledigen Zwei Hilfsorganisationen den Rettungsdienst. In der einen HiOrg gibt es einen Betriebsrat, die zweite HiOrg teilt sich in zwei RD-Bereiche, von denen ein Bereich ebenfalls einen Betriebsrat hat (HiOrg 1= 85 MA=5 Betriebsratsmitglieder, HiOrg 2= 48 MA= 3 Betriebsratsmitglieder, „nichtorganisierter“ Bereich HiOrg2= 30 MA)

Jetzt kommts: der Landkreis beabsichtigt, ab 2011 den Rettungsdienst nicht mehr an die HiOrg´s zu übertragen sondern in Eigenregie als GmbH zu führen. Alle Mitarbeiter werden angelehnt an den §613a per Betriebsübergang übernommen. Was passiert mit den gewählten Betriebsräten? Bleiben die Betriebsräte bestehen? Können beide einfach fusionieren? Oder müssen wir neuwählen? Was ist mit den „Unorganisierten“.

Immerhin geht es auch darum, mit einer gemeinsamen starken Mitarbeitervertretung die neue Strukturierung und den anstehenden Haustarifvertrag mitzugestalten.

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Community-Antworten (2)

P
Petrus

26.02.2010 um 10:22 Uhr

Guckst Du §21a(2) BetrVG

S
spheric

26.02.2010 um 11:48 Uhr

Danke Petrus

(manchmal ist alles garnicht so kompliziert, wenn man weis, wo´s steht)

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