Erstellt am 06.10.2006 um 20:57 Uhr von Fayence
HGL,
siehe §17 Wahlordnung.
Haben weniger Wahlkandidaten die Wahl angenommen als BR-Mitglieder gestellt werden "müssen", wird der BR in der nächst möglichen Grösse gebildet (analoge Anwendung §11 BetrVG)!
Mit Wahl kippen ist in diesem Fall nichts!
P.S.
Als WV würde ich mich heraus halten!
Erstellt am 07.10.2006 um 14:26 Uhr von Heini
Nehmen gewählte Wahlbewerber ihre Wahl in den Betriebsrat nicht an, so rücken die entsprechenden Ersatzmitglieder nach. Ist der BR nicht mehr vollständig und kann er durch Ersatzmitglieder nicht mehr auf die benötigte Anzahl, wie im Wahlausschreiben aufgeführt, aufgefüllt werden, so ist ein neuer BR zu wählen.
Der § 11 BetrVG wäre nur anzuwenden, wenn sich der Betriebswahl nicht genügend Wahlbewerber stellen. Selbst Hinweise auf Kommentierungen würde ich in diesem Falle mistrauen.
Erstellt am 07.10.2006 um 15:03 Uhr von Mona-Lisa
@HGL,
ihr habt als Wahlvorstand dafür zu sorgen, dass die Wahl möglichst ohne Fehler über die Bühne geht.
Ich kann dir genau wie Fayence nur raten, dich aus diesen Quereleien (Logistik, Gerüchte und was Listen "erwägen") komplett herauszuhalten.
Erstellt am 07.10.2006 um 17:57 Uhr von Fayence
Heini,
ist doch aber merkwürdig, dass die Kommentarmeinungen Fitting / Däubler / Richardi uni sono anderer Auffassung sind... als Du!
Erstellt am 07.10.2006 um 19:10 Uhr von Heini
Fayence,
auch wenn es Dir merkwürdig erscheint, bezweifele ich die rechtliche Richtigkeit der Kommentierungen, weil der Gesetzestext diese Deutung einfach nicht ergibt.
Es gibt sicherlich Kommentierungen, die diese Sachlage auch anders sehen.
Hier würde ich nur ein BAG Urteil akzeptieren, ansonstenen könnte ich immer nur empfehle solch eine BR Wahl anzufechten.
Erstellt am 07.10.2006 um 19:15 Uhr von Kölner
@Heini
Deine "Beugung des Rechtes" würde erst dann eintreten, wenn der BR sich konstituiert hat. Vorher sehe ich Dich - trotz Deiner unangebrachten Zweifel - im falschen Rechtsverständnis.
Erstellt am 07.10.2006 um 20:00 Uhr von Heini
Kölner,
"Beugung des Rechts", kluger Spruch.
Zeige mir ein Urteil was die Rechtsmeinung bestätigt.
Was sagt uns den § 11 BetrVG?
-Hat ein Betrieb nicht die ausreichende Zahl von wählbaren Arbeitnehmern, so ist die Zahl der Betriebsratsmitglieder der nächstniedrigeren Betriebsgröße zugrunde zu legen.-
Es gab aber genügend wählbare Arbeitnehmer. Es stellten sich sogar genügend
Arbeitnehmer zur Wahl. Es wurden sogar genügend wählbare Arbeitnehmer gewählt.
Nun aber kommt das Problem, es übernehmen nicht genügend GEWÄHLTE Arbeitnehmer das BR Amt.
§ 11 BetrVG ist anzuwenden, wenn im Rahmen einer Betriebsratswahl nicht die notwendige Anzahl von wählbaren Arbeitnehmern zu Verfügung steht oder sich nur eine ungenügende Menge von Wahlbewerbern zur Verfügung stellt.
Erstellt am 07.10.2006 um 21:44 Uhr von Fayence
Heini,
wenn Du so am reinen Gesetzestext klebst, verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum Du dann die analoge Anwendung des §11 BetrVG im Fall von zu wenig Wahlbewerbern akzeptierst! Davon steht nämlich auch nichts im reinen Gesetzestext...
P.S.
Däubler verweist im übrigen auf das LAG Schleswig-Holstein, 7.9.88, DB 89, 284
Erstellt am 07.10.2006 um 23:33 Uhr von Ramses II
Fayence,
steht in Deiner Auflage vom Däubler auch schon "a.A. Heini; WAF 36988"?
Erstellt am 08.10.2006 um 01:46 Uhr von Heini
Ramses II,
was nicht ist, kann ja noch werden.
Erstellt am 08.10.2006 um 19:00 Uhr von Fayence
Ramses II,
habe noch einmal in der aktuellen Version nachgesehen... bin aber nicht fündig geworden!
Aber vielleicht sollten wir einmal über die Auflage einer alternativen Kommentierung nachdenken?
Erstellt am 08.10.2006 um 19:33 Uhr von Ramses II
Ich sehe es vor mir:
"Es ist der Auffassung Ramses/Fayence zu folgen (a.A. BAG 7 AZR 08/15, AiB 23765/06)."
Könnten wir die Filmrechte vermarkten?
P.S. Hast Du heute morgen gesehen wie der "Weltmeister" die Piste verlassen musste? Ich habe mich köstlich amüsiert...
Erstellt am 08.10.2006 um 19:50 Uhr von Fayence
Wenn wir das wollen, können wir alles... auch Filmrechte vermarkten! ;-))
P.S.
Schnief, ich habe es gesehen und ... habe mich nicht köstlich amüsiert!
Stelle mir das Gefühl in etwa so vor, als dass mich mitten im schönsten Hecke schneiden, die Akkus meiner Heckenschere im Stich lassen!
Erstellt am 08.10.2006 um 19:58 Uhr von Ramses II
Tja, hätte Schumie mal nen Ersatzakku gehabt...