Hallo hier ist nochmals HGL

ich führe derzeit als Wahlvorstand, aufgrund einer erfolgreichen
Wahlanfechtung, eine außerordentliche Betriebsratswahl durch.
Nach Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvorschlagslisten liegen
zwei Listen mit 9 Kandidaten (5/4) bei 7 zu wählenden Betriebsräten vor.
7 dieser Bewerber kommen aus dem Bereich Logistik, 2 aus dem Bereich
Vertrieb Verwaltung.

Die Listenplatzierung der Vertriebs- bzw. Verwaltungsleute ist so, dass nur
einer von Beiden in den Betriebrat gewählt werden kann.

Unsere Logistikleitung befürchtet nun, dass bei 6 Betriebsräten aus diesem
Bereich ein geordneter Betriebsablauf während Betriebsratssitzungen oder
anstehender Schulungen nicht möglich ist und äussert dies auch öffentlich.
Eine direkte Information dass Kandidaten zum Verzicht bewegt werden sollen, liegt mir allerdings nicht vor.

Gleichzeitig habe ich gerüchterweise von verscheidenen Seiten gehört,
dass eine der beiden Listen erwägt, sollte sie nicht die Mehrheit der
Betriebsratssitze, erreichen geschlossen eine eventuelle Wahl abzulehnen,
um so die Wahl erneut zu kippen.

Meine Fragen an erfahrene Kolleginnen und Kollegen:

Wie sollte sich der Wahlvorstand verhalten- Gespräche mit Listenvertretern
und Logistigleitung vor der Wahl ? Könnte man die als Einflussnahme ansehen?

Wie wäre die weitere Vorgehensweise des Wahlvorstandes, wenn nach der
Wahl durch Nichtannahme verschiedener Kandidaten eine ausreichende
Anzahl von (7) Betriebsräten nicht mehr gegeben ist.