W.A.F. LogoSeminare

Sitzungsprotokolle - Muss der Gesamtbetriebsrat die Sitzungsprotokolle den Standort Betriebsräten offenlegen?

U
unerfahrener
Jan 2018 bearbeitet

Am Konzernstandort haben wir einen Gesamt-Betriebsrat. In den Bundesländern haben wir Standorte mit eigenen Betriebsräten. Muß der Gesamt Betriebsrat die Sitzungsprodukolle den Standort Betriebsräten Offenlegen ?

7.286013

Community-Antworten (13)

R
rolfo2

17.10.2008 um 17:04 Uhr

nein, muss er nicht, aber ihr habt doch einen oder mehr Vertreter im GBR, dieser muss euch natürlich berichten. Die Protokolle braucht der GBR nicht einsehen lassen.

U
unerfahrener

17.10.2008 um 18:31 Uhr

hallo rolfo2, danke für die schnelle Anntwort

ist es nicht so das der Gesammtbetriebsrat über seine Sitzungen Produkolle erstellen muß die er dann seinen Mitgliedern aus den Gesammtbetriebsrat aushändigen muß ? oder wie läuft das ab, das da nichts dazugedichtet wird oder vergessen wird ?

R
rasputine

17.10.2008 um 22:41 Uhr

@unerfahrener Die Organisation ist im Gesamtbetriebsrat grundsätzlich so wie im Betriebsrat, heisst konkret, dass Protokolle von den Sitzungen erstellt werden (müssen) die dann in der nächsten Sitzung von den Gesamtbetriebsratsmitgliedern entsprechend genehmigt werden müssen. Jedes GBR-Mitglied erhält diese Protokolle bzw. hat volle Einsichtsnahme (je nach evtl. Verabredung/Geschäftsordnung; in der Regel werden wohl meistens die Protokolle vor der Genehmigung entsprechend ausgehändigt statt in der Sitzung dann verlesen). Da das/die GBR-Mitglied(er) von eurem Betrieb ja in den GBR entsendet werden/worden sind, besteht eine Info-Pflicht seitens euren BR-Mitglieds - in welcher Form dies geschieht ist variabel und kann z.B. sinnvollerweise in Form von Kopie des Protokolls in Ergänzung zur mündl. Berichterstattung geschehen und bleibt letztendlich euch überlassen.

I
Immie

17.10.2008 um 22:53 Uhr

@rasputine Woher beziehst du deine Weisheiten?

R
rasputine

17.10.2008 um 23:01 Uhr

@Immi aus Gesetz (und Schulungen) und mannigfaltiger Erfahrung ... aber für dich Ungläubige auch noch brav der Paragraph: hier vor allem / u.a. § 51.5 BetrVg

I
Immie

17.10.2008 um 23:14 Uhr

@rasputine ...Rechte und Pflichten...schon klar. Daran "glaube" ich nicht...das sind Tatsachen. War wohl zu knapp...Protokolle werden nie nicht genehmigt.

L
laffo2

17.10.2008 um 23:23 Uhr

auch der GBR ist kein Geheimrat!

K
Kölner

17.10.2008 um 23:26 Uhr

@rasputine Du solltest Dich dringend mal mit dem Privaturkundenrecht auseinandersetzen. Deine Aussage ist grundsätzlich falsch - wenngleich immer noch viele Gremien glauben, dass eine Genehmigung eines Protokolls das 'non-plus-ultra' für die eigene Machtfülle wäre. Das ist leider Humbug! Auch sehe ich Deine Gesetzeskenntnisse und die besuchten Schulungen nunmehr sehr kritisch...

Achja, es kommt noch schlimmer: Wenn eine Sitzungsniederschrift unterschrieben ist, darf dieses Dokument noch nicht mal geändert werden.

A
Alexa

19.10.2008 um 23:52 Uhr

Hallo Kölner, wie ist das denn nun richtig?? Kläre uns doch bitte mal auf!

W
wosp

20.10.2008 um 16:22 Uhr

Hallo an alle!

Meistens ist es so geregelt, dass der BRV und dessen Stellvertreter ins GBR Gremium gehen. Dies ist aber nicht zwingend. Der BR kann eigenständig bestimmen, wer ins GBR Gremium geht.

Um die Frage zu beantworten, ob der GBR Sitzungsprotokolle für andere Betriebsräte offenlegen muß, folgende Antwort von mir.

Nach § 53 (1) BetrVG muß der GBR einmal im Jahr die BR-Vorsitzenden und deren Stellvertreter zu einer Sitzung einladen. Nach § 53 (2) BetrVG hat der GBR nach Nummer 1 dieses Gesetzes einen Tätigkeitsbericht abzugeben.

Nach diesem § weiß der Betriebsrat einmal im Jahr, was der GBR so treibt.

Ich hoffe euch gedient zu haben und wünsche weiterhin gute Arbeit in eurem Gremium.

K
Kölner

20.10.2008 um 16:35 Uhr

@Alexa Da müsste ich Dir was mehr antworten...

A
AucheinGast

23.05.2011 um 14:20 Uhr

Das passt doch zur Protokoll-Diskussion.

Und Kölner, hattest du auch diese Mail Addy erhalten? ;-))

P
Petrus

23.05.2011 um 15:11 Uhr

Die Organisation ist im Gesamtbetriebsrat grundsätzlich so wie im Betriebsrat, heisst konkret, dass Protokolle von den Sitzungen erstellt werden (müssen)

richtig

die dann in der nächsten Sitzung von den Gesamtbetriebsratsmitgliedern entsprechend genehmigt werden müssen.

Quark.

Jedes GBR-Mitglied erhält diese Protokolle

Grundsätzlich nein.

bzw. hat volle Einsichtsnahme

richtig.

Da das/die GBR-Mitglied(er) von eurem Betrieb ja in den GBR entsendet werden/worden sind, besteht eine Info-Pflicht seitens euren BR-Mitglieds

Nö. Rechenschaftspflicht gibt es nur auf der Betriebsräteversammlung. Allerdings würde ich über den Austausch der GBR-Delegierten nachdenken, wenn diese das Gremium nicht informieren...

  • in welcher Form dies geschieht ist variabel und kann z.B. sinnvollerweise in Form von Kopie des Protokolls

...so vorhanden...

in Ergänzung zur mündl. Berichterstattung geschehen und bleibt letztendlich euch überlassen.

Den Rest hat ja Kölner schon erklärt...

Ihre Antwort