Hallo zusammen, meine Frage fange ich mit erläuterungen an:
Wir sind mitlerweile einem indischem Konzern angehörig, haben in Deutschland 4 Betriebsstätten, alle eigenständig und mit eigenen Betriebsräten. Entfernungen hier in NRW ca. 20 Km (drei Betriebe) und einer in Badenwürtemberg (470 Km). Wir haben keinen GBR oder KBR gebildet. Jetzt zur Frage:
können wir einen KBR oder gar GBR bilden, wenn ja, was zuerst und wie sieht es mit der gesetzlichen Regelung aus; wo steht da was genaueres geschrieben?????