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KBR oder GBR

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Ralfonso
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, meine Frage fange ich mit erläuterungen an: Wir sind mitlerweile einem indischem Konzern angehörig, haben in Deutschland 4 Betriebsstätten, alle eigenständig und mit eigenen Betriebsräten. Entfernungen hier in NRW ca. 20 Km (drei Betriebe) und einer in Badenwürtemberg (470 Km). Wir haben keinen GBR oder KBR gebildet. Jetzt zur Frage: können wir einen KBR oder gar GBR bilden, wenn ja, was zuerst und wie sieht es mit der gesetzlichen Regelung aus; wo steht da was genaueres geschrieben?????

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Community-Antworten (4)

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Petrus

31.01.2011 um 13:09 Uhr

Alle eigenständig heißt: Jede Betriebsstätte ist eine eigene GmbH? Dann fällt der GBR schonmal weg... Und für den KBR kommt es auf die Struktur an: Hängt jeder Betrieb direkt an eurer indischen Mutter? Oder gibt es eine deutsche "Zwischenmutter" / Holding / "Verwaltungs-GmbH"?

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wahlvst

31.01.2011 um 15:09 Uhr

Sind die Betriebe aber keine eigenständige GmbHs, sondern eben nur Betriebe einer GmbH oder eines Konzerns, so ist ein GBR zu bilden. Siehe BetrVG §50 ff.

Sollte für einen BR nicht schwer sien entsprechendes im BetrVG nachzulesen.

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Ralfonso

01.02.2011 um 06:56 Uhr

Hallo Petrus, alle Betriebe sind eine GmbH, und sind der Mutter in Indien anhängig.

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rainerw

01.02.2011 um 10:36 Uhr

Nehmt neben der GEW auch § 18 Aktiengesetz zur Hilfe

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