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Wirschaftsausschuss

K
Kullerauge2706
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben einen GBR und KBR, der KBR hat einen WA gegründet. Da der KBR ( glaubt sei Alleinherrscher) aber keine Infos gibt an den GBR gibt, hat der GBR beantragt und beschlossen, das die GBR Mitglieder auch in den WA sollen. Nun sagt der GBR Vorsitzende das ginge nicht, wenn müße der der KBR das beschliessen. Wie ist das mit dem KBR kann er die Macht über alles? Was können wir tun

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

01.08.2017 um 11:43 Uhr

Weder GBR noch KBR sind übergeordnete Gremien. Sie können nicht Aufgaben und Kompetenzen an sich ziehen. Diese Gremien sind auch nicht weisungsbefugt.

Zur Bestellung des WA ist der GBR zuständig. Einen KBR-WA sieht das BetrVG nicht vor. Wenn es so etwas gibt, dann weil es von beiden Seiten sinnvoll erscheint.

Vielleicht einmal ein Seminar zur Arbeit des GBR und KBR?

H
herzensbrecher

01.08.2017 um 12:06 Uhr

Also das wäre mir auch neu, das ein KBR einen WA gründen kann. Und ein KBR hat schon gar keine Macht über niemand!

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