Hallo,
ich benötige Unterstützung zum Thema Kündigungsfristen. Ein Kollege hat einen Arbeitsvertrag von 1998. Dieser ist noch von einer unserer Vorgängerfirmen. Wir haben durch Verkauf und Betriebsübergang schon zum dritten mal den Firmennamen gewechselt. Der Arbeitsvertrag stammt von Firma A und heute heißt die Firma C. Der AV wurde nie auf den Firmennamen C umgeschrieben oder aktualisiert. Ist auch nicht notwendig aus meiner Sicht, da gemäß BV die Vorgängerfirmen bei der Betriebszugehörigkeit inkludiert sind. Der Kollege ist dieses Jahr 20 Jahre im Unternhemen.

Jetzt die Frage: Im AV aus 1998 steht eine beidseitige Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die Fristen für die Kündigung von Angestellten.

Gesetzlich gilt laut BGB die Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatende.

Welche Kündigunsfrist muss der Kollege einhalten, wenn er das Arbeitsverhältnis kündigen möchte ??

Danke.