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Recht auf Zwischenzeugnis

Z
Zypresse
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen,

hat ein Arbeitnehmer eigentlich ein Recht auf ein Zwischenzeugnis? Das Rech auf ein Zeugnis finde ich im Gesetz. Ist ein Zwischenzeugnis also ein Entgegenkommen des Arbeitgebers?

Danke für eine Info

Gruß, Zypresse

1.52901

Community-Antworten (1)

A
alterBrummbär

30.01.2011 um 23:22 Uhr

@Zypresse, ein Zwischenzeugnisses steht Dir in Ausnahmefällen zu, z. B.

  • wenn der AG Dir demnächst eine Kündigung in Aussicht stellt,
  • wenn das Zwischenzeugnis für Fortbildungskurse bedeutsam ist,
  • zur Vorlage bei Behörden, Gerichten oder zur Kreditgewährung bei einer Bank,
  • wenn eine Versetzung in einen anderen Arbeitsbereich oder an einen anderen Arbeitsort vorgesehen oder erfolgt ist,
  • wenn der Vorgesetzte wechselt oder gewechselt hat,
  • bei organisatorischen Änderungen des Unternehmens,
  • bei Bewerbung um eine neue Stelle, auch bei einem anderen Unternehmen,
  • bei längeren Arbeitsunterbrechungen (Wehr- oder Zivildienst, Elternzeit, Ruhen des Arbeitsverhältnisses wegen einer längeren beruflichen Fortbildungsmaßnahme, Beginn der Freistellungsphase in der Altersteilzeit o. Ä.),
  • im Falle der drohenden Insolvenz des Arbeitgebers, damit der noch zuständige Vorgesetzte das Zeugnis erteilen kann,
  • im Falle der Betriebsnachfolge oder des Betriebsübergangs nach § 613a BGB.

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