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Überstunden ohne Genehmigung des BR

F
Franzel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ein MA berichtet das Ü Stunden gemacht wurden ohne den BR zu informieren. (Ist Stand). Welche weitere Vorgehensweise hat der BR ?

Franz

1.30801

Community-Antworten (1)

O
Oluscha

30.01.2011 um 20:53 Uhr

Das hängt stark davon ab, wie gut oder wie schlecht die bisherige Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber war. Folgende Möglichkeiten bieten sich an:

  1. Schriftlicher Hinweis auf euer MBR nach §87 Abs.1 Nr. 3 mit der Androhung, im Wiederholungsfall rechtliche Schritte einzuleiten
  2. Ihr sprecht dem Arbeitgeber eine Abmahnung wegen der Nichtbeachtung eurer Mitbestimmungsrechte aus
  3. Ihr klagt auf Unterlassung vor dem Arbeitsgericht

Die Auswahl der möglichen Mittel solltet ihr sorgfältig in eurem Gremium diskutieren und beschließen.

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