Überstunden ohne Genehmigung des BR
Hallo,
ein MA berichtet das Ü Stunden gemacht wurden ohne den BR zu informieren. (Ist Stand). Welche weitere Vorgehensweise hat der BR ?
Franz
Community-Antworten (1)
30.01.2011 um 20:53 Uhr
Das hängt stark davon ab, wie gut oder wie schlecht die bisherige Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber war. Folgende Möglichkeiten bieten sich an:
- Schriftlicher Hinweis auf euer MBR nach §87 Abs.1 Nr. 3 mit der Androhung, im Wiederholungsfall rechtliche Schritte einzuleiten
- Ihr sprecht dem Arbeitgeber eine Abmahnung wegen der Nichtbeachtung eurer Mitbestimmungsrechte aus
- Ihr klagt auf Unterlassung vor dem Arbeitsgericht
Die Auswahl der möglichen Mittel solltet ihr sorgfältig in eurem Gremium diskutieren und beschließen.
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