Erstellt am 30.01.2011 um 19:53 Uhr von Oluscha
Das hängt stark davon ab, wie gut oder wie schlecht die bisherige Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber war.
Folgende Möglichkeiten bieten sich an:
1. Schriftlicher Hinweis auf euer MBR nach §87 Abs.1 Nr. 3 mit der Androhung, im Wiederholungsfall rechtliche Schritte einzuleiten
2. Ihr sprecht dem Arbeitgeber eine Abmahnung wegen der Nichtbeachtung eurer Mitbestimmungsrechte aus
3. Ihr klagt auf Unterlassung vor dem Arbeitsgericht
Die Auswahl der möglichen Mittel solltet ihr sorgfältig in eurem Gremium diskutieren und beschließen.