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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Lohnverzicht durch BR-Arbeit

S
Spidave
Jan 2018 bearbeitet

Es heißt doch ganz klar das ein BR-Mitglied keine Lohneinbußen haben darf.Ich habe nun teilweise bis zu 80 € netto weniger ,weil ich auf die Nachtschichtzuschläge verzichten muß und keine Spesen (8 std. Abwesenheit) erarbeiten kann wenn ich zu einer GBR-Sitzung weg bin.Was nun soll ich damit wirklilch so leben müssen ??

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Community-Antworten (6)

N
nicoline

30.01.2011 um 16:10 Uhr

Spidave, *weil ich auf die Nachtschichtzuschläge verzichten muß * auf die mußt Du nicht verzichten, sie müssen weiter gezahlt, aber versteuert werden.

*und keine Spesen (8 std. Abwesenheit) erarbeiten kann * ich weiß nicht, was Du unter Spesen verstehst, aber für mich sind das Auslagen,die Dir wegen Deiner Berufstätigkeit entstehen und die der AG Dir zu ersetzen hat und dann gilt folgendes:

BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde)

§ 37 BetrVG, 3. Verbot der Minderung des Arbeitsentgelts

Rn 51 Leistungen des AG, die einen reinen Aufwendungscharakter tragen, wie z. B. Wegegelder (vgl. hierzu auch BAG 28. 8. 91, NZA 92, 709), Auslösungen (vgl. BAG 18. 9. 91, NZA 92, 936, vgl. auch 28. 8. 91, NZA 92, 709; zu Nahauslösungen Rn. 48), Kilometergeld (BAG 14. 9. 88, DB 89, 1775, sofern dieses nur bei tatsächlicher Montagetätigkeit gezahlt wird) oder Beköstigungszulagen, sind an BR-Mitglieder, die solche Aufwendungen infolge ihrer Arbeitsbefreiung nicht mehr haben, nicht fortzuzahlen (ErfK-Eisemann, Rn. 8; Fitting, Rn. 66; GK-Weber, Rn. 62; HSWGN-Glock, Rn. 47; Kühner, S. 98; Richardi-Thüsing, Rn. 33),

S
spidave

30.01.2011 um 18:58 Uhr

Hallo Nicoline, erst mal Vielen Dank für Deine rasche Antwort!!!

mit Spesen meine ich: während meiner Tätigkeit bin ich üblicherweise mehr als 8 std vom Standort entfernt bekomme somit 6 € Spesen pro Tag.(Ich denke das läuft unter Auslösungen)

nach 37 verstehe ich das diese Spesen nicht fortzuzahlen sind da ich ja praktisch diese Aufwendungen nicht mehr habe.

Mfg spidave

N
nicoline

30.01.2011 um 19:09 Uhr

spidave nach 37 verstehe ich das diese Spesen nicht fortzuzahlen sind da ich ja praktisch diese Aufwendungen nicht mehr habe. So würde ich das auch verstehen. Gruß, nicoline

S
spidave

30.01.2011 um 19:36 Uhr

Hallo nicoline,

habe den Fitting gerad auch noch mal gewelzt und verstehe das auch so. Allerdings die Nachtzuschläge müssen gezahlt werden. Find ich wieder super wie sowas überspielt wird....bin noch nicht so lang dabei aber das ärgert mich trotzdem.

Mfg spidave

N
nicoline

30.01.2011 um 19:39 Uhr

spidave, Allerdings die Nachtzuschläge müssen gezahlt werden. wie ich schon sagte ;-))

P
Petrus

31.01.2011 um 11:03 Uhr

Spesen: Kommt drauf an... Wenn eure GBR "außerhalb" stattfindet (in einem anderen Betrieb eures Unternehmens) und mit entsprechenden Reise- und Zeitaufwand verbunden ist...

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