Lohnverzicht durch BR-Arbeit
Es heißt doch ganz klar das ein BR-Mitglied keine Lohneinbußen haben darf.Ich habe nun teilweise bis zu 80 € netto weniger ,weil ich auf die Nachtschichtzuschläge verzichten muß und keine Spesen (8 std. Abwesenheit) erarbeiten kann wenn ich zu einer GBR-Sitzung weg bin.Was nun soll ich damit wirklilch so leben müssen ??
Community-Antworten (6)
30.01.2011 um 16:10 Uhr
Spidave, *weil ich auf die Nachtschichtzuschläge verzichten muß * auf die mußt Du nicht verzichten, sie müssen weiter gezahlt, aber versteuert werden.
*und keine Spesen (8 std. Abwesenheit) erarbeiten kann * ich weiß nicht, was Du unter Spesen verstehst, aber für mich sind das Auslagen,die Dir wegen Deiner Berufstätigkeit entstehen und die der AG Dir zu ersetzen hat und dann gilt folgendes:
BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde)
§ 37 BetrVG, 3. Verbot der Minderung des Arbeitsentgelts
Rn 51 Leistungen des AG, die einen reinen Aufwendungscharakter tragen, wie z. B. Wegegelder (vgl. hierzu auch BAG 28. 8. 91, NZA 92, 709), Auslösungen (vgl. BAG 18. 9. 91, NZA 92, 936, vgl. auch 28. 8. 91, NZA 92, 709; zu Nahauslösungen Rn. 48), Kilometergeld (BAG 14. 9. 88, DB 89, 1775, sofern dieses nur bei tatsächlicher Montagetätigkeit gezahlt wird) oder Beköstigungszulagen, sind an BR-Mitglieder, die solche Aufwendungen infolge ihrer Arbeitsbefreiung nicht mehr haben, nicht fortzuzahlen (ErfK-Eisemann, Rn. 8; Fitting, Rn. 66; GK-Weber, Rn. 62; HSWGN-Glock, Rn. 47; Kühner, S. 98; Richardi-Thüsing, Rn. 33),
30.01.2011 um 18:58 Uhr
Hallo Nicoline, erst mal Vielen Dank für Deine rasche Antwort!!!
mit Spesen meine ich: während meiner Tätigkeit bin ich üblicherweise mehr als 8 std vom Standort entfernt bekomme somit 6 € Spesen pro Tag.(Ich denke das läuft unter Auslösungen)
nach 37 verstehe ich das diese Spesen nicht fortzuzahlen sind da ich ja praktisch diese Aufwendungen nicht mehr habe.
Mfg spidave
30.01.2011 um 19:09 Uhr
spidave nach 37 verstehe ich das diese Spesen nicht fortzuzahlen sind da ich ja praktisch diese Aufwendungen nicht mehr habe. So würde ich das auch verstehen. Gruß, nicoline
30.01.2011 um 19:36 Uhr
Hallo nicoline,
habe den Fitting gerad auch noch mal gewelzt und verstehe das auch so. Allerdings die Nachtzuschläge müssen gezahlt werden. Find ich wieder super wie sowas überspielt wird....bin noch nicht so lang dabei aber das ärgert mich trotzdem.
Mfg spidave
30.01.2011 um 19:39 Uhr
spidave, Allerdings die Nachtzuschläge müssen gezahlt werden. wie ich schon sagte ;-))
31.01.2011 um 11:03 Uhr
Spesen: Kommt drauf an... Wenn eure GBR "außerhalb" stattfindet (in einem anderen Betrieb eures Unternehmens) und mit entsprechenden Reise- und Zeitaufwand verbunden ist...
Verwandte Themen
Lohnverzicht - Darf der BR eine BV über Lohnverzicht von 5% beschließen?
ÄlterDarf der BR eine BV über Lohnverzicht von 5% beschließen? wir haben keinen TV. Oder ist es nach §77,3 nicht erlaubt?
Parzielle Lohnverschiebung bzw. -verzicht
ÄlterLiebe Kollegen, folgende Frage: Wie wird eine parzielle Lohnzahlungsverschiebung oder ein parzieller Lohnverzicht rechtlich gereglt? Hintergrund: Unser Unternehmen schreibt seit einiger Zeit rote
Teilzeitarbeit - Chance durch Flexibilität die Teilzeit durch zu bekommen?
ÄlterUnd schon wieder eine Frage: ein Kollege hat Teilzeit beantragt. Da er aber an einer Stelle arbeitet wo das nicht funktioniert, kann der Geschäftsführung dies ja ablehen. Nun sagt der Kollege aber, d
Informationspflicht - bei Verlängerung Lohnverzicht?
ÄlterHallo zusammen, ich solllte meine frage doch noch etwas konkreter stellen. Der Betriebsrat und die Geschäftsleitung hatten im letzten Jahr eine BV ins leben gerufen wo vereinbart worden ist das wi
Rettet Lohnverzicht Arbeitsplätze ?
ÄlterHallo alle miteinander, leider geht es bei uns nach 9 eigentlich erfolgreichen Jahren wieder mal drunter und drüber. Auftragsloch , neuer Gesellschafter(Ausland) machen ganz schön zu schaffen. Nun ka