Erstellt am 27.01.2011 um 13:30 Uhr von Forentroll
Wow, mal wieder der Klassiker.
Sozial bevorrechtigte Mitarbeiter
Liegen ihm nämlich mehrere Urlaubswünsche vor, muss er die einzelnen Interessen abwägen und dabei z.B. berücksichtigen
Ferien schulpflichtiger Kinder und Öffnungszeiten von Kindertagesstätten
den gleichzeitigen Urlaub eines (Ehe-)Partners
das Lebensalter und die Dauer der Betriebszugehörigkeit
das Erholungsbedürfnis
den im aktuellen Jahr bereits gewährten Urlaub
die Urlaubsregelungen der vorangegangenen Jahre.
von http://www.das-rechtsportal.de/recht/arbeit-recht/urlaub/festlegung_urlaub
Kann eine Person oder beide den Urlaub verschieben oder auf Urlaubstage verzichten? Das wäre die einfachste Lösung.
Erstellt am 27.01.2011 um 15:11 Uhr von Kölner
@miguel
Die letzten Jahre kann man auch mal untersuchen. Wenn immer wieder die gleichen AN (mit oder ohne Kinder) in den Schulferien Urlaub bekommen, dann kann man diesen AN (mit oder ohne Kinder) auch mal eine andere Regelung zukommen lassen.
Auch mit Kindern muss man nämlich nicht immer in den Sommerferien Urlaub bekommen...
Erstellt am 27.01.2011 um 22:45 Uhr von Roxxx
Ist eine Überschneidung von zwei Tagen wirklich ein Problem? Wie wäre die Lösung wenn einer im Urlaub ist und der andere krank wird? Zwei Tage sollten überbrückbar sein.
Erstellt am 27.01.2011 um 23:53 Uhr von DonJohnson
Auch ich bin der meinung von Roxxx
Wie kann es angehen, dass eine Überschneidung von zwei Tagen relevant wäre?
Als BR würde ich da sagen, dass beide den besagten Urlaub bekommen. Wie auch immer die Teilzeit gelagert ist, sollte doch beachtet werden, dass es immer mal zu solchen Engpässen kommen kann, wenn sich Teilzeit und Vollzeit eine Stelle teilen - siehe Krankheit der Vollzeitkraft...
Muß dann die Teilzeitkraft vollzeit arbeiten?
Vielleicht und eventuell über Wochen und Monate?
Also, ich persönlich sehe da kein Problem (als BR) und würde das mit dem AG ganz locker "aussitzen" ;-)))
Und wenn ich da 87,1,5 so sehe, hätte ich da durchaus Erfolg mit :-)))