Einbindung BR in Urlaubsplanungen
Uns droht eine Premiere: ein Teilzeitmitarbeiter bekommt in der Zeit, in der er es wünscht, keinen Urlaub. Sein Abteilungsleiter teilte ihm mit, dass es im gewünschten Zeitraum zu einer Überschneidung von 2 Tagen mit einem Kollegen käme. Unabhängig von noch laufenden Gesprächen wurden wir als BR gebeten, uns in die Lösungsfindung einzubinden. Was müssen wir beachten??
Community-Antworten (4)
27.01.2011 um 14:30 Uhr
Wow, mal wieder der Klassiker.
Sozial bevorrechtigte Mitarbeiter Liegen ihm nämlich mehrere Urlaubswünsche vor, muss er die einzelnen Interessen abwägen und dabei z.B. berücksichtigen
Ferien schulpflichtiger Kinder und Öffnungszeiten von Kindertagesstätten den gleichzeitigen Urlaub eines (Ehe-)Partners das Lebensalter und die Dauer der Betriebszugehörigkeit das Erholungsbedürfnis den im aktuellen Jahr bereits gewährten Urlaub die Urlaubsregelungen der vorangegangenen Jahre. von http://www.das-rechtsportal.de/recht/arbeit-recht/urlaub/festlegung_urlaub
Kann eine Person oder beide den Urlaub verschieben oder auf Urlaubstage verzichten? Das wäre die einfachste Lösung.
27.01.2011 um 16:11 Uhr
@miguel Die letzten Jahre kann man auch mal untersuchen. Wenn immer wieder die gleichen AN (mit oder ohne Kinder) in den Schulferien Urlaub bekommen, dann kann man diesen AN (mit oder ohne Kinder) auch mal eine andere Regelung zukommen lassen.
Auch mit Kindern muss man nämlich nicht immer in den Sommerferien Urlaub bekommen...
27.01.2011 um 23:45 Uhr
Ist eine Überschneidung von zwei Tagen wirklich ein Problem? Wie wäre die Lösung wenn einer im Urlaub ist und der andere krank wird? Zwei Tage sollten überbrückbar sein.
28.01.2011 um 00:53 Uhr
Auch ich bin der meinung von Roxxx
Wie kann es angehen, dass eine Überschneidung von zwei Tagen relevant wäre?
Als BR würde ich da sagen, dass beide den besagten Urlaub bekommen. Wie auch immer die Teilzeit gelagert ist, sollte doch beachtet werden, dass es immer mal zu solchen Engpässen kommen kann, wenn sich Teilzeit und Vollzeit eine Stelle teilen - siehe Krankheit der Vollzeitkraft... Muß dann die Teilzeitkraft vollzeit arbeiten?
Vielleicht und eventuell über Wochen und Monate?
Also, ich persönlich sehe da kein Problem (als BR) und würde das mit dem AG ganz locker "aussitzen" ;-)))
Und wenn ich da 87,1,5 so sehe, hätte ich da durchaus Erfolg mit :-)))
Verwandte Themen
Einbindung gem §99 - wann ist der Zeitpunkt der "rechtzeitigen" Einbindung des BR?
ÄlterWann ist der Zeitpunkt der "rechtzeitigen" Einbindung des BR in 99er Maßnahmen? Wann beginnt die "Umsetzung"??
Rechte des BR beim Qualitätsmanagement?
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen Wer hat Erfahrungen im Bereich "Qualitätsmanagement"? und Einbindung des Betriebsrates. Ich frage mich an welchen Stellen und wie stark die Einbindung aussieht. ZB:
Rechtzeitige Einbindung - des BR bezüglich geplanter personeller Maßnahmen?
ÄlterWo liegt der Zeitpunkt, ab dem der AG den BR bezüglich geplanter personeller Maßnahmen einbinden/informieren muss?Wenn der AG z.B. plant, eine Stelle mit MAer "Meier" zu besetzen, muss er dann vor de
Abschluss einer BV ohne Einbindung der Kollegen
ÄlterEs wurde eine Betriebsvereinbarung (BV) "Eingruppierung" abgeschlossen. Dies geschah gänzlich ohne Einbindung der Mitarbeiter (MA). Weder vor, noch während der Verhandlungen zur BV wurden die MA zum T
Urlaubsregelung
ÄlterHallo zusammen, wenn die regelmäßige Arbeitszeit am Montag bereits am Mittag endet, wird der Montag ja z.B. beim Jahresurlaub als voller Urlaubstag berechnet. 1) Gibt es irgendwo bei Euch vielleic