Urlaubsregelung
Hallo zusammen,
wenn die regelmäßige Arbeitszeit am Montag bereits am Mittag endet, wird der Montag ja z.B. beim Jahresurlaub als voller Urlaubstag berechnet.
- Gibt es irgendwo bei Euch vielleicht Regelungen, daß dieser Tag nur als halber Urlaubstag zählt ? Eine BV vielleicht ?
- Was, wenn der AG sagt, künftig muß der AN, wenn er nur Freitags oder Dienstags oder auch Dienstag bis Freitag Urlaub nimmt, in jedem Fall den Montag auch als Urlaub nehmen. Denn es soll ja Spezialisten für Urlaubsplanungen geben. Geht doch, wenn überhaupt, nur mit BV ?? Und die wird wohl kein vernünftiger BR abschließen. Unabhängig davon, daß natürlich darauf hingewirkt werden kann/soll, daß diese Situation nicht ausgenutzt werden wird.
Danke für Eure Antworten !
Community-Antworten (3)
10.12.2010 um 10:16 Uhr
Ich verstehe das Problem nicht ganz... Heißt das, das ein Vollzeitbeschäftigter Montags weniger Stunden arbeiten muss als an den anderen Wochentagen? So a'la langer Donnerstag im Bankgewerbe?
Falls ja: Bescheuerter Zustand, aber ja, das ist ein ganzer Tag Urlaub.
Gibt es irgendwo bei Euch vielleicht Regelungen, daß dieser Tag nur als halber Urlaubstag zählt ? Eine BV vielleicht ?
Urlaub kann nach BUrlG eigentlich gar nicht geteilt werden (da er der Erholung dienen soll und nicht um mal für einen Tag Einkaufen zu gehen), eine Teilung der Tage in halbe, viertel Tage oder Urlaubsstunden wird als vollkommen unzulässig angesehen - auch wenns viele machen! Es gibt definitiv betriebliche Regelungen die derartiges vorsehen. Allerdings stehen die alle auf schwachen Füßen. Aber solange alle diese Regelungen leben und akzeptieren, who cares? Aber viel Spaß dabei mit Eurem AG eine neue Regelung dieser Art auszuhandeln. Die Einigungsstelle wird Euch i.d.R. wegen oben zitierten Umstands nicht helfen sondern Euch bestenfalls vorschlagen eine Gleitzeitregelung einzuführen (was ich hiermit auch tue :-) ). Da geht das nämlich Problemlos und das ist auch der beste Ansatzpunkt für einzelne freie Tage.
Was, wenn der AG sagt, künftig muß der AN, wenn er nur Freitags oder Dienstags oder auch Dienstag bis Freitag Urlaub nimmt, in jedem Fall den Montag auch als Urlaub nehmen. Denn es soll ja Spezialisten für Urlaubsplanungen geben.
Rechtlich gesehen hat er nicht unrecht (Stichwort: zusammenhängend). Erzwingen kann er es aber natürlich nicht. Wenn die AN die ungleichmäßige Verteilung ausnutzen um nur an den kurzen Tagen zu arbeiten hat der AG i.d.R. Pech (außer er hat Bock auf Einigungsstelle), genau so wie die AN Pech haben das der kurze Tag eben auch ein ganzer Tag Urlaub ist.
11.12.2010 um 11:49 Uhr
Hallo, ist bei uns auch so und ist korrekt. Wenn ich 37,5 Stunden auf fünf Arbeitstage aufteile, vier mal 8 Std. und einmal 5,5 Std. dann ist jeder Arbeitstag ein Urlaubstag. Man kann sich nicht nur die Rosinen herauspicken und Freitags früher ins Wochenende gehen. Ein Arbeitstag, egal wieviel Stunden, ist ein Urlaubstag.
11.12.2010 um 13:15 Uhr
Hallo mainpower, schön wenn das bei euch auch so ist und korrekt ist. Das stimmt dann sogar. Aber das ist sicher nicht das Hauptproblem. Schau mal bei rkoch nach, die Antworten helfen sicher besser, denn sie gehen auf alle Fragepunkte ein.
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