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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dringende Hilfe für nicht gewöhnlichen Fall benötigt! - Erweiterung

M
mohamegina
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, brauche dringend!!! Hilfe. Wir, ein BR von 7 Mitgliedern, bestehen seit 2 Jahren. Nun haben wir folgende Situation: Der Vorsitzende ist vom Amt des Vorsitzes zurückgetreten, bleibt aber Betriebsratsmitglied. Gleichzeitig ist ein BR Mitglied komplett zurück getreten, bleiben 6 übrige, keiner will den Vorsitz übernehmen. Das Ganze hat gestern stattgefunden. Fragen:
1.) Müssen wir neu wählen, da nur noch 6 übrige und kein Ersatzmitglied vorhanden? 2.) Wie kann der BR weiter bestehen ohne Vorsitz - bzw. geht das überhaupt? 3.) Wer und wie müssen wir jetzt noch eine Neuwahl einberufen? Ich weiß, das klingt ziemlich verworren, ist aber so und wir sind ratlos, obwohl wir das halbe BetrVG durch studiert haben. Bin glücklich über jede kompetente Auskunft. Vielen Dank!

Warum auch immer - ich muss jetzt hier meinen weiteren Kommentar reinstellen, alles andere funktioniert nicht. Danke für die aufmunternden, niederschmetternden Beiträge von einigen Lesern, die uns in keiner Weise weiter geholfen haben. Ich wünsche Euch allen, dass Ihr frei von Fehlern seid und alle Zusprüche der Welt von Mitarbeitern und vor allem Arbeitgeber habt, um Euer Amt so richtig "edel" zu erfüllen. Vor allem scheint Ihr ja teilweise alle Zeit der Welt zu haben hier aus Langeweile anderen so richtige Breitseiten zu verpassen....Beneidenswert, dieses Zeitkontingent. Aber man hört ja immer wieder von diversen Betriebsräten, die ihr Selbstbewusstsein mit solchen Attacken befrieden müssen. Wende mich jetzt an echte Hilfen wie Gewerkschaft oder Anwälte.

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Community-Antworten (2)

W
wölfchen

27.01.2011 um 00:12 Uhr

. . . die Mitgliedschaft Eures Betriebes ist um diesen BR nicht zu beneiden! Neuwahlen müssen sein, und bis dahin möchte sich schon einer von Euch, wenigstens vorübergehend, den Hut aufsetzen, sonst seid Ihr das Vertrauen nicht wert, was die MA mit Eurer Wahl in Euch gesetzt haben . . . .

R
Roxxx

27.01.2011 um 01:33 Uhr

ergänzend zu Wölfchen: Ihr braucht nicht das halbe BetrVG durchzulesen (aber vielleicht mal das Ganze?), es reicht §13 Abs (2) Punkt 2 und §22; findest Du wenn Du ganz oben auf dieser Seite auf den Button "Urteile und Gesetze" klickst. Sollten sich keine 7 neuen Kandidaten finden wird nur ein 5er BR gewählt. Und die schickt mal auf Schulung.

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