Hallo,
es gab da mal ein Urteil-das befasste sich mit dem Punkt, dass der Arbeitgeber zu den Zeitpunkten der regelmäßigen Bertriebsratssitzung ein Abteilungsgespräch einberief.
Das BR Mitglied war dann in der Zwickmühle: Teilnehmen-geht eigendlich nicht.
An der BR Sitzung teilnehmen-dann hat er keine Möglichkeit an Diskussionen und Infos seinen Arbeitsplatz betreffend teilzunehmen....
Behinderung der Br Arbeit?
Wie gesagt-es geht um BR Sitzungen die IMMER zu einem festgelegten Zeitpunkt stattfinden.