Erstellt am 26.01.2011 um 10:47 Uhr von Ulrik
Hi,
der Gewerkschaftsvertreter hat, sofern er gem. ordentlichem Beschluß zuvor zur Sitzung geladen wurde (Fitting §31, RN 10ff), nur eine beratende Stimme (Fitting §31 Rn 22).
Das heißt, er darf bei der Willensbildung mitwirken und Einfluss nehmen, in dem er argumentiert und überzeugt.
Antragsberechtigt ist er m.E. nicht.
Den Antrag auf Abwahl des BRV müßten also ein Viertel der Mitglieder des BR stellen.
Wenn diese sich vom Gewerkschaftler haben überzeugen lassen, dann Pech. Dann muß dieser TOP auf die nächste Sitzung.
Erstellt am 26.01.2011 um 11:14 Uhr von margies
Hallo und vielen Dank,
ich habe das auch so interpretiert. In einem unserer BR-Gremien ist es aber so abgelaufen. Wo finde ich schriftlich, dass der Gewerkschaftler in diesem Fall seine Rechte überschritten hat?
Es sieht so aus, dass er die Initiative ergreift und die KollegInnen dann mitziehen.
Gruß, margies
Erstellt am 26.01.2011 um 11:34 Uhr von Ulrik
Hi Margies,
Die Textvermerke habe ich in Klammern dazu gesetzt, einfach in den Fitting reinschauen.
LG
Erstellt am 26.01.2011 um 13:25 Uhr von margies
Hallo nochmals,
vielen Dank! Ich habe das so gefunden und auch noch bei einem Gewerkschaftssekretär meines Vertrauens nachgefragt. Es ist genau so.
Danke und bis zum nächsten Problem, Margies