Erstellt am 26.01.2011 um 08:21 Uhr von rtjum
so nach dem Motto "wanted dead or alive" oder wie ist Deine Frage zu verstehen???
evtl. solltest Du deine Frage nochmal neu formulieren...#
gruß rtjum
Erstellt am 26.01.2011 um 08:45 Uhr von wölfchen
. . . wenn ich das richtig verstehe, hat ein Kunde sich über einen Mitarbeiter bei der Zentrale beschwert und der Hausleiter hängt diese öffentlich für alle anderen Kunden lesbar aus?
Erstellt am 26.01.2011 um 08:55 Uhr von rkoch
Also: Wir kommen hier in den Bereich Datenschutz und Persönlichkeitsrechte:
So lange in der Beschwerde kein Name genannt wird und die Person auch nicht indirekt aus dem Wortlaut erkennbar ist (z.B. weil sie der einzige MA im fraglichen Bereich ist) kann der AG die Beschwerde am schwarzen Brett für die MA (NICHT für die Kunden) aushängen.
Eine persönliche Diffamierung (wahr oder unwahr) wird i.d.R. gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen.
Ob das allerdings zweckdienlich ist wage ich zu bezweifeln. Viel sinnvoller ist mit Sicherheit ein persönliches Gespräch und ggf. eine Arbeitsanweisung wie die MA zu handeln haben um derartige Beschwerden zukünftig zu vermeiden.
Erstellt am 26.01.2011 um 08:58 Uhr von Kölner
@rkoch
Wir kommen vor allen auch in den Bereich des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG...
Erstellt am 26.01.2011 um 09:33 Uhr von rkoch
@Kölner
Hängt wieder von den Umständen ab... So weit der AG dies eben nur ohne persönliche Bezüge als Information aushängt dürfte Nr. 1 nicht zutreffen. Was der AG in sein schwarzes Brett hängt ist seine Sache so lange nicht "eine Frage der Ordnung und des Verhaltens der AN des Betriebes" betroffen ist.
Aber Du hast natürlich grundsätzlich Recht, das das in dieser Situation nahe liegt und zu prüfen wäre.
Erstellt am 26.01.2011 um 09:35 Uhr von Kölner
@rkoch
Wenn ich mir die einschlägigen Kommentare ansehe, dann sehen diese selbst die Aushänge von anonymisierten Leistungsprotokollen einer Maschinenproduktionshalle kritisch...