W.A.F. LogoSeminare

Schließung einer Abteilung

P
puhbär
Nov 2016 bearbeitet

Wenn ein Betriebsteil geschlossen wird muss der Arbeitgeber einem BR-Mitglied einen anderen vergleichbaren Arbeitsplatz im Werk anbieten, oder kann er ihm einfach kündigen, da seine Abteilung wegfällt ?

2.13607

Community-Antworten (7)

K
Kölner

25.01.2011 um 23:14 Uhr

@puhbär Wird der ganze Betriebsteil der Firma wo es einen BR gibt geschlossen?

Wenn nicht: Die Kündigung eines BRM ist nur die ultima ratio...

P
Petrus

26.01.2011 um 09:59 Uhr

Die Sozialauswahl (also auch für die Nichr-BRM) geht immer über alle MA und alle Bereiche des Betriebes, die vergleichbar sind...

K
Kölner

26.01.2011 um 10:00 Uhr

@Petrus Was will uns diese Antwort sagen?

P
Petrus

26.01.2011 um 10:29 Uhr

Kölner: Wenn Du die Frage lesen würdest, wüsstest Du vielleicht... Es geht um eine _Abteilungs_schließung (Überschrift!) in einem "Werk". Nur weil ein ganz schlauer ArbGeb diese Abteilung als "eigenen Betriebsteil" verkauft, wird daraus noch lange kein eigener Betrieb. Insbesondere, weil die wenigsten Betriebsteile die Voraussetzungen des §4(1) erfüllen und somit ohnehin dem Hauptbetrieb zuzuordnen sind. Und indem der ArbGeb die "unliebsamen" MA in die zu schließende Abteilung versetzt (und das ist nicht nur auf BRM begrenzt!), kann er sie nicht von der Sozialauswahl ausnehmen. Auch wenn es immer wieder gern versucht wird...

K
Kölner

26.01.2011 um 10:33 Uhr

@Petrus Dann wollen wir beide hoffen, dass das so zutrifft, wie Du es vermutest! Spekulatius...

R
rkoch

26.01.2011 um 10:37 Uhr

@Kölner

Spekulatius...

Na dann guten Appetit.... Laß mal ein paar davon rüberwachsen..... :-)

P
puhbär

26.01.2011 um 22:43 Uhr

@ Kölner, nein nur die Abteilung mit fünf Mann einer davon ist im Br-Mitglied und meine frage war ob er einen anderen Arbeitsplatz denn es gibt auch ablehnen kann !!!!

Ihre Antwort