Erstellt am 25.01.2011 um 22:14 Uhr von Kölner
@puhbär
Wird der ganze Betriebsteil der Firma wo es einen BR gibt geschlossen?
Wenn nicht:
Die Kündigung eines BRM ist nur die ultima ratio...
Erstellt am 26.01.2011 um 08:59 Uhr von Petrus
Die Sozialauswahl (also auch für die Nichr-BRM) geht immer über _alle_ MA und _alle_ Bereiche des Betriebes, die vergleichbar sind...
Erstellt am 26.01.2011 um 09:00 Uhr von Kölner
@Petrus
Was will uns diese Antwort sagen?
Erstellt am 26.01.2011 um 09:29 Uhr von Petrus
Kölner: Wenn Du die Frage lesen würdest, wüsstest Du vielleicht... Es geht um eine _Abteilungs_schließung (Überschrift!) in einem "Werk". Nur weil ein ganz schlauer ArbGeb diese Abteilung als "eigenen Betriebsteil" verkauft, wird daraus noch lange kein eigener Betrieb. Insbesondere, weil die wenigsten Betriebsteile die Voraussetzungen des §4(1) erfüllen und somit ohnehin dem Hauptbetrieb zuzuordnen sind.
Und indem der ArbGeb die "unliebsamen" MA in die zu schließende Abteilung versetzt (und das ist nicht nur auf BRM begrenzt!), kann er sie nicht von der Sozialauswahl ausnehmen. Auch wenn es immer wieder gern versucht wird...
Erstellt am 26.01.2011 um 09:33 Uhr von Kölner
@Petrus
Dann wollen wir beide hoffen, dass das so zutrifft, wie Du es vermutest! Spekulatius...
Erstellt am 26.01.2011 um 09:37 Uhr von rkoch
@Kölner
> Spekulatius...
Na dann guten Appetit.... Laß mal ein paar davon rüberwachsen..... :-)
Erstellt am 26.01.2011 um 21:43 Uhr von puhbär
@ Kölner,
nein nur die Abteilung mit fünf Mann einer davon ist im Br-Mitglied und meine frage war ob er einen anderen Arbeitsplatz denn es gibt auch ablehnen kann !!!!