Hallo Betriebsräte,
wir haben eine uralte BV über die Regelung der Schichtarbeit und damit evtl verbundenen Überstunden.
Die Schichtarbeit wurde später abgeschafft mit Zustimmung des Betriebsrats.
Damit hat sich die BV zum Teil erledigt.
Ist die Regelung mit den Überstunden trotzdem noch gültig, oder ist die gesamte BV ungültig geworden.
Eine salvatorische Klausel wurde damals nicht vereinbart.