Erstellt am 25.01.2011 um 13:10 Uhr von rtjum
Hallo,
wenn ihr keine Schichtarbeit mehr macht und die alte BV nur die Überstunden regelte, die im Zusammenhang mit der Schichtarbeit angefallen sind, dann ist das egal ob die noch gültig ist oder nicht, denn sie gilt ja dann für jetzt anfallende Überstunden auf keinen Fall weil Überstunden fallen nicht im zusammenhang mit Schichtarbeit an.
Also hinsetzen und mit AG eine BV für alle Überstunden vereinbaren.
Gruß rtjum
Erstellt am 25.01.2011 um 14:04 Uhr von rkoch
Wenn die BV nicht gekündigt wurde ist sie grundsätzlich noch gültig, wird aber eben nicht mehr angewendet. Würde die Schichtarbeit wieder aufleben würde sie sich nach dieser BV richten so lange ihr nichts anderes vereinbart.
Ob die Regelungen zur Mehrarbeit ohne die Schichtarbeit anwendbar wären will ich im Gegensatz zu rtjum nicht als gegeben hinnehmen. Es hängt davon ab was da genau steht! Wenn die Regelung nicht explizit nur auf (2,3,4)-Schichtbetrieb bezogen ist sondern auch dem Wortlaut nach auf die "Normalschicht" bezieht, dann könnte die Regelung nach wie vor anwendbar sein.... Das müsst ihr dem Wortlaut nach selbst abschätzen und im Zweifelsfalle klären (lassen).
Aber den letzten Satz von rtjum kann ich nur stützen.