Betriebsbedingte Kündigung
Guten Morgen,
wir haben bei uns folgenden Fall. Durch Wegfall von Aufträgen laufen alle befristeten Arbeitsverträge bis ende Feb 11 aus. Das sind ca. 10 MA. Einer dieser MA hat einen befristeten Vertrag bis Ende April 11. Dieser Vertrag soll aber lt. GF auch Ende Feb auslaufen. Handelt es sich hier dann um eine betriebsbdingte Kündigung? Ich bin der Meinung ja, denn ob der MA befristet oder unbefristet da ist, muss ihm doch bei vorzeitigem Vertragsende betriebsbedingt gekündigt werden. Es sei denn man einigt sich. Wenn es denn so ist, muss dann bei einer betriebsbedingten Kündigung nicht über alle MA geschaut werden, wer gehen muss (Sozialplan)?
Lieben Dank für eure Antworten
Community-Antworten (3)
25.01.2011 um 09:19 Uhr
Guten Morgen,
gegen die Verträge, die zum Ende Februar befristet sind, wirst Du nicht viel machen können. Allerdings ist es richtig, daß ein Vertrag, der vor dem Erreichen seiner Befristung enden soll, eine Kündigung erfordert und ihr müßt angehört werden (§102 BetrVG). Wenn es eine betriebsbedingte Kündigung ist, dann muß eine Sozialauswahl erfolgen. Tut der AG dies nicht, habt ihr einen Widerspruchsgrund gegen diese Kündigung und der AG muß, sofern euer Kollege einen Klageweg nimmt, ihn weiterbeschäftigen, zumindest bis zum regulären Vertragsende. (Wie viel Sinn es macht, bei zwei Monaten, muß jeder selbst entscheiden).
Habt ihr denn mal mit dem Betroffenen gesprochen?
25.01.2011 um 10:07 Uhr
Die Frage ist außerdem ob der befristete Vertrag überhaupt gekündigt werden kann. Befristete Verträge unterliegen nur dann der ordentlichen Kündigung wenn eine Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich im AV oder TV vereinbart wurde (§15 (3) TzBfG).
BTW: Kann der Vertrag deswegen nicht gekündigt werden fällt der AN nicht mal unter die Sozialauswahl, da der Vertrag kraft Gesetz nicht ordentlich gekündigt werden kann.
25.01.2011 um 13:22 Uhr
es ist halt die Frage was der AG tatsächlich macht. Vielleicht stellt er ja auch einfach frei
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