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Benachteiligung? und was kann ich dagegen tun?

S
Spenc
Jan 2018 bearbeitet

Seit ich BR Mitglied bin soll ich innerhalb von 3 Jahren,nach einem Krankenstand zum vierten mal versetzt werden.Zum dritten mal kam ich am ersten Arbeitstag zu meinen Arbeitsplatz und dieser war nicht mehr vorhanden und mir wurde gesagt das ich ab sofort an einen anderen Standort versetzt bin.Den BR hat man vorab nicht Informiert und ich bekam auch keine Bedenkzeit.Es wurde nur auf den Zusatz im AV verwiesen,der beinhaltet das der AG den AN jederzeit anderseits einsetzen kann. Man hat mir bei jeder Versetzung Aufgaben zugewiesen. Diese hat man mir dann in den folgenden Monaten dann Schritt für Schritt schleichen und nicht ofiziell wieder entzogen und ein Anderer ist Zug um Zug eingearbeitet wurden. Selbst auf mehrfache mündliche und schriftliche Anfrage wurde mir kein neuer Aufgabenbereich zugeteilt. Es haben sich noch mehr fragliche Dinge ereignet. Welche Möglichkeiten der Gegenwehr habe ich???

1.10702

Community-Antworten (2)

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Roxxx

25.01.2011 um 05:42 Uhr

So lange das Geld pünktlich auf dem Konto ist: geh zur Arbeit, räume das BR - Büro auf, hefte alle Unterlagen sauber ab usw. bis jemand kommt und Dir eine Aufgabe zuteilt. Mal sehen, wie lang es dauert. Fehlt das Geld wirds wohl ein Fall für den Anwalt werden, entweder über den BR oder privat.

R
rkoch

25.01.2011 um 09:26 Uhr

@Roxxx

Nett gemeint aber grundfalsch!

@Spenc

  1. Nach §99 ist der BR bei jeder Versetzung zu beteiligen. Sowohl der Einsatz an einem anderen Standort als auch die Änderung der Aufgaben ist im vorliegenden Fall wahrscheinlich (!) eine Versetzung (Legaldefinition in §95 (3) BetrVG - Dauer: Länger als 1 Monat!). Das Spenc sich arbeitsvertraglich dazu verpflichtet hat sich versetzen zu lassen hebelt die MBR des BR NICHT aus! Eine ohne MB des BR durchgeführte Versetzung kann der BR gem. §101 aufheben lassen.

  2. Die Versetzung eines BRM an einen anderen Standort (anderer Betrieb!) führt i.d.R. zum Verlust des Amtes, deswegen benötigt der AG die Zustimmung des BR nach §103 BetrVG. Eine ohne Zustimmung des BR durchgeführte Versetzung eines BRM welche den Verlust der Wählbarkeit nach sich ziehen würde ist nichtig! Insofern: Sind die anderen Standorte ebenfalls dem Betrieb in dem der BR angesiedelt ist zugehörig (Kleinstbetriebe bzw. Betriebsteile welche sich dem Hauptbetrieb zugeordnet haben) ?

Ich denke der BR hat auf jeden Fall Schulungs- und Handlungsbedarf.....

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