Erstellt am 25.01.2011 um 04:42 Uhr von Roxxx
So lange das Geld pünktlich auf dem Konto ist:
geh zur Arbeit, räume das BR - Büro auf, hefte alle Unterlagen sauber ab usw. bis jemand kommt und Dir eine Aufgabe zuteilt. Mal sehen, wie lang es dauert.
Fehlt das Geld wirds wohl ein Fall für den Anwalt werden, entweder über den BR oder privat.
Erstellt am 25.01.2011 um 08:26 Uhr von rkoch
@Roxxx
Nett gemeint aber grundfalsch!
@Spenc
1. Nach §99 ist der BR bei jeder Versetzung zu beteiligen. Sowohl der Einsatz an einem anderen Standort als auch die Änderung der Aufgaben ist im vorliegenden Fall wahrscheinlich (!) eine Versetzung (Legaldefinition in §95 (3) BetrVG - Dauer: Länger als 1 Monat!). Das Spenc sich arbeitsvertraglich dazu verpflichtet hat sich versetzen zu lassen hebelt die MBR des BR NICHT aus! Eine ohne MB des BR durchgeführte Versetzung kann der BR gem. §101 aufheben lassen.
2. Die Versetzung eines BRM an einen anderen Standort (anderer Betrieb!) führt i.d.R. zum Verlust des Amtes, deswegen benötigt der AG die Zustimmung des BR nach §103 BetrVG. Eine ohne Zustimmung des BR durchgeführte Versetzung eines BRM welche den Verlust der Wählbarkeit nach sich ziehen würde ist nichtig! Insofern: Sind die anderen Standorte ebenfalls dem Betrieb in dem der BR angesiedelt ist zugehörig (Kleinstbetriebe bzw. Betriebsteile welche sich dem Hauptbetrieb zugeordnet haben) ?
Ich denke der BR hat auf jeden Fall Schulungs- und Handlungsbedarf.....