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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebszugehörigkeit genau berechnen?

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derreihesse
Nov 2021 bearbeitet

Hallo, ich habe noch ein Verständnis Problem bei der Betriebszugehörigkeit. Ein Kollege will kündigen und fragte ob er das so richtig versteht?

Er ist seit 1.9.14 bei uns beschäftigt. Bis zum 1.9.21 waren das 7 Jahre

Da ich immer nur die Aussage finde es zählt das Datum gehe ich davon aus das so die Jahre berechnet werden.

Also wäre er am 1.1.2022 - 7 Jahre und 4 Monate dabei.

Somit hätte er 2 Monate zum Monatsende Kündigungszeit. – weil er die 8 Jahre noch nicht voll hat. Ist unser Verständniss so richtig? Vielen Dnak für eine kurze Hilfe!

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Community-Antworten (3)

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Relfe

16.11.2021 um 09:41 Uhr

für die Frist gilt das Datum der Kündigung, nicht das Datum zu wann er das Unternehmen verlassen will. https://www.personio.de/hr-lexikon/kuendigungsfrist-und-ihre-grenzen/

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rsddbr

16.11.2021 um 09:55 Uhr

Falls im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag keine andere Regelung zu finden ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist für AN nach §622 Abs. 1 BGB: "vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats". Die Abstufung nach Betriebszugehörigkeit gilt nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

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derreihesse

16.11.2021 um 10:03 Uhr

Hallo rsddbr, danke für die Antwort. Leider steht im Vertrag das sich für den AN die Kündigungsfrist gleichermaßen verlängert wie für den AG. Hatte ich vergessen zu schreiben. Deshalb meine Frage nach der BErechnung der Zugehörigkeit.

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