Erstellt am 24.01.2011 um 10:17 Uhr von wölfchen
. . . die Aussage "der BR ist fachlich nicht befugt . . ." kann so nicht stimmen, da es sich um eine Versetzung mit wahrscheinlich erheblichen finanziellen Einbußen handelt. Und da hat der BR ein Mitbestimmungsrecht. Er muss sich also kundig machen. Und Ihr müsst Euch ganz schön kundig machen, denn einerseits kreischen viele AN rum, dass unfähige Leute in Führungspositionen sitzen und wenn dann andererseits der AG mal reagiert, kann sich der BR nicht auf fehlende Befugnis zurückziehen.
Ihr müsstet als erstes mal den Betroffenen anhören. Es wäre schließlich auch denkbar, dass er für den Arbeitgeber nur zu arbeitnehmerfreundlich ist . . .
Erstellt am 24.01.2011 um 10:21 Uhr von Petrus
@ schubsi: War Antwort 169892 von rkoch nicht recht, dass du die selbe Frage nochmal stellst?
Erstellt am 24.01.2011 um 10:22 Uhr von wölfchen
. . . oh, ich habe erst weiter unten gelesen, dass die Frage schon mal gestellt war und von rkoch bereits beantwortet wurde. schubsi, hat Dir die Antwort nicht gefallen, dass Du gleich nochmal die gleiche Frage einstellst?
Erstellt am 24.01.2011 um 10:23 Uhr von wölfchen
. . . hihi, zwei BR, ein Gedanke ;-)
Erstellt am 24.01.2011 um 10:33 Uhr von schubsi
Hallo,
ich habe die Frage nur 1x gestellt. Dies scheint ein Fehler i System zu sein!
Liebe Grüße, Steffen
Erstellt am 24.01.2011 um 12:34 Uhr von neskia
Zu dem Thema empfehle ich die aktuelle Ausgabe vom AiB 2011 (Ausgabe 1, S. 30–37)