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Umsetzung mit geringerem Verdienst

S
schubsi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns (400 MA, BR, nicht tarifgebunden) soll ein Meister "wegen mangelnder Führungsqualität" umgesetzt werden und seine ursprüngliche Tätigkeit als Konstruktionsmechaniker (mit der dazugehörigen niedrigeren Entlohnung) ausführen. Die bisherige Meisterstelle wird von einem anderen Meister besetzt. Es gab mit dem bisherigen Meister bereits Aussprachen und vor einiger Zeit auch mal eine Abmahnung. Die Mitarbeiter des Meisterbereiches bewerten den Meister überwiegend negativ. Der BR ist m. E. nicht fachlich befugt, die Führungsqualität des Meisters zu bewerten. Wie soll sich der BR hier verhalten?

Vielen Dank für Euere Antwort. Mit freundlichen Grüßen, Steffen

1.13006

Community-Antworten (6)

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wölfchen

24.01.2011 um 11:17 Uhr

. . . die Aussage "der BR ist fachlich nicht befugt . . ." kann so nicht stimmen, da es sich um eine Versetzung mit wahrscheinlich erheblichen finanziellen Einbußen handelt. Und da hat der BR ein Mitbestimmungsrecht. Er muss sich also kundig machen. Und Ihr müsst Euch ganz schön kundig machen, denn einerseits kreischen viele AN rum, dass unfähige Leute in Führungspositionen sitzen und wenn dann andererseits der AG mal reagiert, kann sich der BR nicht auf fehlende Befugnis zurückziehen. Ihr müsstet als erstes mal den Betroffenen anhören. Es wäre schließlich auch denkbar, dass er für den Arbeitgeber nur zu arbeitnehmerfreundlich ist . . .

P
Petrus

24.01.2011 um 11:21 Uhr

@ schubsi: War Antwort 169892 von rkoch nicht recht, dass du die selbe Frage nochmal stellst?

W
wölfchen

24.01.2011 um 11:22 Uhr

. . . oh, ich habe erst weiter unten gelesen, dass die Frage schon mal gestellt war und von rkoch bereits beantwortet wurde. schubsi, hat Dir die Antwort nicht gefallen, dass Du gleich nochmal die gleiche Frage einstellst?

W
wölfchen

24.01.2011 um 11:23 Uhr

. . . hihi, zwei BR, ein Gedanke ;-)

S
schubsi

24.01.2011 um 11:33 Uhr

Hallo, ich habe die Frage nur 1x gestellt. Dies scheint ein Fehler i System zu sein!

Liebe Grüße, Steffen

N
neskia

24.01.2011 um 13:34 Uhr

Zu dem Thema empfehle ich die aktuelle Ausgabe vom AiB 2011 (Ausgabe 1, S. 30–37)

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