Vom BRV Mitteilung privater Daten von Kollegen an die IGM - ist das erlaubt?
Ist es erlaubt dass ein BRV telefonisch den Verdienst von Kollegen an die IGM weitergibt?
Grund: Bei verschiedenen Kollegen war die IGM wohl der Meinung dass deren Angaben über den Verdienst auf dem Aufnahmeantrag nicht stimmen können.
Community-Antworten (3)
17.03.2006 um 10:54 Uhr
Hallo lyle_inday, den Verdienst des einzelnen Kollegen darf der BRV nicht mitteilen, aber er kann der Gewerkschaft mitteilen in welcher Lohngruppe der Kollege arbeitet.
17.03.2006 um 11:42 Uhr
Eine Mitteilung, sei es auch nur über die Lohngruppe, finde ich persönlich nicht richtig. Ist es nicht vielmehr eine Angelegenheit zwischen dem Arbeitnehmer und der Gewerkschaft um dies zwischen diesen beiden zu regeln. Wenn ich meine Miethöhe irgendwo angeben muss kommt ja auch keiner auf die Idee beim Vermieter anzurufen um zu fragen ob meine Angaben stimmen.
17.03.2006 um 13:54 Uhr
Lohngruppe, Verdienst geht keinen etwas an. Mitgliedschaft in einer Gewerkshaft ist Privatsache.
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