Erstellt am 17.03.2006 um 09:54 Uhr von pit47
Hallo lyle_inday,
den Verdienst des einzelnen Kollegen darf der BRV nicht mitteilen, aber er kann der Gewerkschaft mitteilen in welcher Lohngruppe der Kollege arbeitet.
Erstellt am 17.03.2006 um 10:42 Uhr von lyle_inday
Eine Mitteilung, sei es auch nur über die Lohngruppe, finde ich persönlich nicht richtig.
Ist es nicht vielmehr eine Angelegenheit zwischen dem Arbeitnehmer und der Gewerkschaft um dies zwischen diesen beiden zu regeln.
Wenn ich meine Miethöhe irgendwo angeben muss kommt ja auch keiner auf die Idee beim Vermieter anzurufen um zu fragen ob meine Angaben stimmen.
Erstellt am 17.03.2006 um 12:54 Uhr von Pit
Lohngruppe, Verdienst geht keinen etwas an. Mitgliedschaft in einer Gewerkshaft ist Privatsache.