Erstellt am 24.01.2011 um 11:50 Uhr von pirat
@Spenci,
zu 1. möglich, so das EBRM denn will....
zu 2. nein,
die Elternzeit eines BRM führt nicht zwangsläufig zum Erlöschen der Mitgliedschaft im BR.
Erstellt am 24.01.2011 um 16:34 Uhr von Kölner
@Spenci
Das zweite EBRM ist allerdings nun nicht mehr EBRM - sondern ganz normaler AN.
Erstellt am 24.01.2011 um 18:37 Uhr von nicoline
@Spenci,
*Unser Vorsitzender wird ab 01.4. zurücktretten*
ich verstehe es richtig, dass der Kollege von seinem BR Amt zurücktreten will und nicht nur von seinem Vorsitz?
*Wäre es möglich das wir das 1. Ersatzmitglied trotz Elternzeit als vollwertiges BTR Mitglied aufnehmen könnten?*
Wenn der BRV von seinem BR Amt zurücktritt, dann ist das erste Ersatzmitglied automatisch vollwertiges BRM. Die Frage ist nur, ob die Kollegin grundsätzlich und auch während der Elternzeit das Amt ausüben will. Wenn sie während der Elternzeit das Amt nicht ausüben möchte, dann seid ihr während der Zeit ein 2er BR, wenn Ihr nicht mehr Ersatzmitglieder habt. Lehnt auch die Kollegin 1. Ersatzmitglied das Mandat GRUNDSÄTZLICH ab und ihr habt nicht mehr, als dieses 1. Ersatzmitglied (das 2. ist ja schon keines mehr), dann müßt Ihr neu wählen.
Erstellt am 25.01.2011 um 07:28 Uhr von spenci
Vielen Dank für Eure Hilfe .....