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Betriebsvereinbarung / AO

F
Frodo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wer kann hier weiterhelfen? Es soll eine BV abgeschlossen werden zu einer Arbeitsordnung im Betrieb.Verschiedene Themen wurden verhandelt aber einige wurden nicht einmal angesprochen, nämlich die, die von einem BRM angedacht wurden, der leider zu dem Termin selbst nicht dabei sein konnte.Der ist nicht da-brauchen wir nicht und uns stört das nicht! Ich finde es nicht richtig, wie kann man hier die Sache angehen? Und des weiteren finde ich es verdammt wichtig so was gewichtiges sollte man doch bestimmt rechtlich prüfen lassen, denn seitens AG wurde uns versichert, es sei alles von ihren RA gepüft worden. Ich möcht nicht einfach nur so mit abnicken einer AO zustimmen. Frodo

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Community-Antworten (2)

A
alterBrummbär

23.01.2011 um 15:35 Uhr

Frodo, kannst Du etwas konkreter werden? Handelt es sich um, dem mitbestimmungsfreien Arbeitsverhalten oder dem mitbestimmungspflichtigen Ordnungsverhalten?

R
rkoch

24.01.2011 um 09:54 Uhr

einige wurden nicht einmal angesprochen, nämlich die, die von einem BRM angedacht wurden, der leider zu dem Termin selbst nicht dabei sein konnte.

Tja, wenn er aber nicht dabei war, Pech gehabt.

Der ist nicht da-brauchen wir nicht und uns stört das nicht! Ich finde es nicht richtig, wie kann man hier die Sache angehen?

Da gibt Dir das BAG allerdings wieder Recht. Allerdings nur auf eine ganz spezielle Weise:

Grundsätzlich sind ALLE BRM IMMER RECHTZEITIG unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden. D.h. auch das verhinderte BRM MUSSTE zunächst die Einladung erhalten, auch wenn schon bekannt war das es zur Sitzung verhindert sein würde.

Das BAG hat zur Begründung ausgeführt: Das verhinderte BRM muss die Gelegenheit haben seine Vertretung dahingehend zu instruieren, das diese Vertretung seine Argumente in der Sitzung vertreten KANN (nicht muss!). So weit dieser Grundsatz verletzt war und das BRM seine Vertretung nicht instruieren konnte, war die Ladung fehlerhaft und alle gefassten Beschlüsse sind nichtig. Das betroffene BRM hat damit das Recht die strittigen Beschlüsse vor dem ArbG im Rahmen des Beschlußverfahrens annullieren zu lassen. Mit dieser Argumentation sollte man den BR IMHO dazu bringen die Sache noch einmal zu behandeln! Ob es etwas bringt so zu verfahren muss das BRM selbst wissen.

seitens AG wurde uns versichert, es sei alles von ihren RA gepüft worden

DAS wiederrum bedeutet GAR NICHTS. Aus rechtlicher Sicht mag die BV einwandfrei sein. Das bedeutet nicht zwangsläufig, das die Interessen der AN in dieser BV angemessen berücksichtigt wurden!

Auf der anderen Seite: Themen die aufgrund ihrer Natur der Zustimmung des BR nach §87 (1) bedürfen und die in einer BV NICHT geregelt wurden, unterliegen weiterhin der Zustimmungspflicht des BR. Insofern mag es auch mal gut sein wenn etwas in einer BV nicht geregelt wurde. Allerdings muss der BR dann immer noch darauf achten das er seine MBR auch wahrnimmt!

Insofern stütze ich unseres Raubtiers Frage: kannst Du etwas konkreter werden?

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