W.A.F. LogoSeminare

Überstunden von Azubis müssen Bezug auf die Ausbildung haben

S
stetswachsam
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle, dass Azubis über 18 Jahren dem Arbeitszeitgesetz unterliegen weiß ich wohl. Aber es taucht immer wieder die Sache auf, dass Überstunden von Azubis zwingend etwas mit der Ausbildung zu tun haben müssen. Kennt jemand von Euch die rechtliche Grundlage dazu ? Die moralische Antwort kenne ich, ich wüsste es nur gerne nach Gesetz, bzw. bestehenden Urteilen vom Gericht. Für Eure Antworten danke ich. Nicole

1.29102

Community-Antworten (2)

B
Brentan

20.01.2011 um 23:57 Uhr

Ich würde mal im Berufbildungsgesetz BbiG schauen da muß das geregelt sein !!

Gruß Brentan

P
pirat

21.01.2011 um 00:42 Uhr

@stetswachsam, hier ein Info-link, auch an die zuständige IHK könnte man sich wenden.

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html#Überstunden

Ihre Antwort