Erstellt am 20.01.2011 um 10:46 Uhr von Tanzbär
Was wollt ihr tun?
Der Chef hat entschieden und ein befristeter Vertrag läuft aus.
Die Mitarbeiterin kann sich nach der Stellenausschreibung wieder bewerben, wird aber mit Sicherheit wenig Chancen haben, denn wie gesagt: Die Auswahl trifft der Chef!
Erstellt am 20.01.2011 um 10:58 Uhr von Ulrik
Wieso verlangt der Chef denn von euch die Zustimmung zur Ausschreibung??
Versteh ich nicht, denn wenn ihr nach § 93 die Ausschreibung gefordert habt, muß er das doch eh tun. Wenn ihr es nicht gefordert habt, beraubt ihr euch eines Widerspruchsgrundes, wenn es der Chef nicht macht.
Ansonsten, siehe Tanzbär, keine Chance.
Ihr könntet höchstens bei der Einstellung, sofern sie noch vor dem 30.04. erfolgt, widersprechen, weil die Arbeit bereits von jemandem erledigt wird und ihr befürchtet (begründeterweise) die Benachteiligung dieser ANin, bzw. deren Kündigung.
Ist aber dank des Zeitvertrages echt dünne.
Erstellt am 20.01.2011 um 10:59 Uhr von JeyBRV
Zustimmung dürft ihr verweigern.
§99 (2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn
...
3. die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, daß infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne daß dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten.
Damit macht ihr es dem Arbeitgeber schwerer. Er kann dann nur noch eure Zustimmung
vom Arbeitsgericht ersetzen lassen.
Trotzdem zeigt ihr dann, dass ihr was für die MA'in macht.
Erstellt am 20.01.2011 um 13:06 Uhr von rkoch
> Damit macht ihr es dem Arbeitgeber schwerer.
SEHR harmlos ausgedrückt. Ihr macht es dem AG unmöglich die befristete Kollegin außer Acht zu lassen, denn:
> Er kann dann nur noch eure Zustimmung vom Arbeitsgericht ersetzen lassen.
Und genau die bekommt er definitiv nicht!
Der Zustimmungsverweigerungsgrund greift nur bei aktuell im Betrieb beschäftigten befristeten, geeigneten AN.
Wenn also die Befristung abgelaufen ist und der AN den Betrieb verlassen hat greift dieser Grund nicht mehr. Daraus könnte man ableiten, das die ANin keine Chance hätte, da ihr Vertrag ja am Tag vor der Neubesetzung abläuft. Das ist aber ein IRRTUM! Das Arbeitsverhältnis würde, wenn sie zum 01.05. eingestellt würde niemals unterbrochen werden. Das reicht aus um die o.g. Bedingung zu erfüllen! Wenn der AG dem aus dem Weg gehen wollte müsste er die Besetzung zwar nur um einige Tage verschieben oder sie zunächst erneut als befristet ausschreiben, aber das muss man ihm als BR ja nicht SAGEN! Vielmehr: Ja lieber Chef bitte schreib die Stelle wie geplant zum 01.05.2011 aus, danke. GAR nicht auf die befristete Kollegin eingehen, sonst wittert der AG nur das da was nicht so läuft wie er das plant.
Die zweite Bedingung ist, das der AN geeignet sein muss. Aber wenn die Kollegin aktuell den Job macht, dann IST sie die am besten geeignete ANin, eigentlich kann der AG scon deshalb keinen anderen Bewerber einstellen (auch wenn das in seiner Einflusssphäre liegt).
Nach der Ausschreibung bewirbt sich die Kollegin auf die Ausschreibung, DANN widerspricht der BR wenn ein anderer AN als die Kollegin eingestellt werden soll.
NB: Grundvoraussetzung das der Verweigerungsgrund greift ist, das die Kollegin auch weiter beschäftigt werden WILL, und nicht etwa ohnehin vorhat zu gehen! Da sie sich aber auf die Stelle beworben hat und der AG ja zur Anhörung ALLE Bewerber mitteilen muss ist dieser Umstand damit bewiesen!
NB2: Selbst wenn er die Stelle NICHT ausschreibt muss der AG die Kollegin über den Umstand das die Stelle UNBEFRISTET besetzt werden soll informieren (§18 TzBfG).
Die Gesetzgebung hat den Grundsatz aufgestellt: Arbeitsplatzerhalt geht vor Einstellung. Und damit kommt ihr IMMER durch. Der Richter der die Zustimmung ersetzen soll wird dem AG schon die Meinung geigen....
BTW: "Die MAin passt nicht in unser Team". DAS ist Blödsinn. Um so etwas festzustellen gibt es die Probezeit! Wenn der AG nach Ablauf der Probezeit sich von dem AN nicht getrennt hat, dann HAT er akzeptiert, das die MAin in das Team passt. Ein AG kann nicht mach X Jahren kommen und feststellen, das ein MA "nicht passt". Ausnahme wäre VIELLEICHT, wenn die Befristung nur 6 Monate (zur Probe) bestanden hat. In diesem Sinne wäre es aber unverhältnismäßig, wenn der AG jetzt für die Nachfolgebesetzung auf die Probe verzichtet. Das gäbe wieder andere Ansatzpunkte.....
Erstellt am 20.01.2011 um 20:38 Uhr von sanifair
Koch
Komm mal bitte nach Süddeutschland und mach eine Schulung für Richter! Die Arbeitsrichter sind hier sofort dabei wenn der AG über Eignung kommt.
Wir haben den von dir beschriebenen Weg nun 8mal durchgespielt.... Erfolg absolut null!
Okay der AG hat es eine Menge gekostet aber inzwischen bekommen wir aus der Belegschaft Druck solche Spielchen zu lassen
Erstellt am 21.01.2011 um 09:18 Uhr von rkoch
Hmmmm. Meine Meinung nach dem BTW stammt fast wörtlich von einem Arbeitsrichter am Arbeitsgericht, seinerzeit Nürnberg, heute München, auf einem AR1-Seminar.... Da er aber Seminare für BR hält könnte es auch nur einfach sein, das er einfach Pro-AN eingestellt ist, was möglicherweise nur auf wenige seiner Kollegen zutrifft.
In EINER Hinsicht gebe ich Dir definitiv Recht. Derartige Spielchen in einem Kündigungsschutzprozess (was das hier nicht ist) gehen definitiv mit Abfindung zu Ende....
Insofern gebe ich Dir wieder Recht, das die Dame wenn sie denn am Ende genommen wird auf dem Schleuderstuhl sitzt.
Aber die Rechtslage das der Widerspruch des BR zunächst beachtlich ist, ist eindeutig.