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Nicht Einhaltung des genehmigten Arbeitsplanes

B
BR.H
Nov 2021 bearbeitet

Hallo zusammen,
Der BR hat nicht zu gestimmt eine planänderung zu machen wegen Krankheitsfälle. Aufklärung: Wir werden immer weniger auf der Fläche und bekommen keine MA zusätzlich. Nun ist der Fall aufgetreten das sich 2 MA krankgeschrieben haben ,die für eine Schicht ab 7.30 verplant waren zum aufschließen. Der BR hat nicht zugestimmt eine planänderung durch zuführen das andere MA ,die später anfangen die Schicht übernehmen. Sonst wäre abends nur 1 MA da zum abschließen. Nun haben wir erfahren das zwei von den MA um 7.30 da waren um die Kasse zu zählen und waren Annahme zu machen ,ohne sich von 7.30- 10.00 zu scannen damit das der BR nicht erfährt. Es gab nur eine Absprache mit der Stellvertretung und den MA. Was können wir jetzt machen in diesem Fall.?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

12.11.2021 um 12:59 Uhr

dem AG und den MAern ganz gehörig auf die Finger hauen ...

§
§§Reiter

12.11.2021 um 14:26 Uhr

Zitat von celestro: "dem AG und den MAern ganz gehörig auf die Finger hauen ..."

von körperlicher Gewalt würde ich abraten ;-)

Das ist ein grundsätzliches Problem und sollte sinnvoll vom BR angegangen werden. kurzfristige (z.B. krankheitsbedingte) Ausfälle gibt es immer wieder. Um mit sowas sachdienlich umzugehen braucht man ein vernünftiges Ausfallmanagement. Da seit ihr als BR voll im Boot und könnt eine BV verlangen. Das wäre mMn die einzig sinnvolle Vorgehensweise. Regelt klar und unmissverständlich wie bei kurzfristigen Ausfällen vorzugehen ist. Es ist ja schon rein praktisch kaum möglich so kurzfristige Dienstplanänderungen, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes bei kurzfristigem Personalausfall nötig sind, vorher dem BR zur Zustimmung vorzulegen. Also überlegt Euch, was Ihr dem AG für Maßnahmen erlauben wollt (um den Betrieb am laufen zu halten) und macht eine entsprechende BV.

D
DummerHund

12.11.2021 um 19:14 Uhr

Ich würde Beides vorschlagen.

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