W.A.F. LogoSeminare

unbegrenzte verlängerung von befristete Arbeitsverträge

B
Basty
Nov 2016 bearbeitet

In meiner Firma werden befristete Verträge über einen Zeitraum >2Jahre immer wieder verlängert, obwohl weder projektbezogen noch auftragsbezogen sondern immer willkürlich! Meine Frage ist: Gibt es ein Gerichtsurteil zur Vorlage beim Geschäftsführer damit er diese endlich unbefristet einstehlt?

1.40905

Community-Antworten (5)

U
Ulrik

19.01.2011 um 17:42 Uhr

Da braucht es kein Gericht, dazu gibt es das TzBefrG (Teilzeit- Befristungsgesetz). Dort sind die Rahmenbedingungen für befristete Verträge klar geregelt.

So steht da zum Einen, daß Arbeitsverträge innerhalb von zwei Jahren viermal ohne Sachgrund befristet werden dürfen. Darüber hinaus ist eine Befristung ebenfalls zulässig, dann aber mit Sachgrund.

Ich kenne eure Verträge nicht, weiß also nicht, ob da ein Sachgrund angegeben ist. Wenn ja, alles gut, sofern er stichhaltig ist. Wenn nein, zurücklehnen und geniessen, denn in diesem Fall ist die Befristung unwirksam und der AN hat einen unbefristeten Vertrag. Sollte ein solcher Vertrag vom AG nicht verlängert werden, dann übers ArbG Klage auf feststellung erines unbefrsiteten AV stellen.

A
alterBrummbär

19.01.2011 um 17:51 Uhr

Ulrik, so einfach zurücklehnen ist aber nicht. Denn bei einer Zeitbefristung muss der Grund der befristung weder ausdrücklich noch schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden auch bedarf es keines entsprechenden Hinweises auf den konkreten Grund bei Abschluss des Arbeitsvertrags. Das TzBfG enthält für die Zeitbefristung kein förmliches Zitiergebot. D. h., das Gesetz verlangt zwar die Schriftform für die Befristungsabrede, es erfordert jedoch nicht die schriftliche Niederlegung eines sachlichen Grunds. Es bedarf nicht einmal der Angabe, ob die Befristung aus Sachgründen gemäß § 14 Abs. 1 TzBfG oder als erleichterte Befristung gemäß § 14 Abs. 2, Abs. 2a oder Abs. 3 TzBfG erfolgt. Teilweise findet man in Tarifverträgen einschränkende Vorschriften.

U
Ulrik

19.01.2011 um 17:57 Uhr

Naja, ich denke es wird für einen AG allerdings recht schwierig, einen mündlich begebenen Grund nachzuweisen.

L
Lotte

19.01.2011 um 21:27 Uhr

alterBrummbär, aber im Rahmen einer vernünftigen Anhörung des BR zur Einstellung gehört die Angabe des Sachgrunds.

A
alterBrummbär

19.01.2011 um 22:47 Uhr

Lotte, der BR kann aber auch nicht widersprechen, weil er die Befristung für sachlich nicht gerechtfertigt hält.

Ihre Antwort