Sachbezug per Guthabenkarte
Unser Arbeitgeber führt eine Guthabenkarte für 50 Euro ab 1.1.2022 auf freiwilliger Basis ein. Jeder Mitarbeiter hat ein Jahresarbeitszeitkonto. Für die monatliche Aufbuchung von 50 € durch den Arbeitgeber wird er den Mitarbeitern, welche Plusstunden haben, dafür 5 dieser Plusstunden abziehen. Ist das steuerrechtlich so in Ordnung und wie sollen wir als Betriebsrat darauf reagieren?
Community-Antworten (8)
11.11.2021 um 23:50 Uhr
ich würde ganz schnell einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Das klingt nach vielen Fallstricken ...
12.11.2021 um 09:36 Uhr
Ich würde mal an Steuerhinterziehung und Sozialbetrug nachdenken...
Gibt es einen Tarifvertrag? Oft steht ein Verbot dazu im MTV.
12.11.2021 um 09:38 Uhr
abgesehen von steuerrechtlichen Fragen ob das zulässig ist, wofür soll so etwas gut sein?
50€ für 5 Stunden sind weniger als Mindestlohn!!
12.11.2021 um 10:31 Uhr
das kommt mir auch sehr suspekt vor. Ich vermute mal, die geleisteten Stunden sind etwas mehr wert als 10 €/Std. Klingt eher nach einem lukrativen Sparmodell für den AG als nach einem guten Deal für die MA. Zu deiner Frage wie ihr als BR reagieren könnt: neben der schon erwähnten Rechtsberatung könnt ihr bis dahin eure MA infomieren und dringlichst abraten diese freiweillige Guthabenkarte in Anspruch zu nehmen.
Aus welcher Branche kommst Du denn?
12.11.2021 um 11:43 Uhr
"50€ für 5 Stunden sind weniger als Mindestlohn!!"
Der Mindestlohn beträgt 9,60€!
@Georg: geht es bei euch um sowas? https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/guthabenkarte-vom-chef-so-funktioniert-sie
12.11.2021 um 12:21 Uhr
Zitat: Der Mindestlohn beträgt 9,60€!
stimmt, ich war schon bei Juli 2022 gedanklich, da wäre es dann 10,45.-€
12.11.2021 um 12:24 Uhr
@RudiRadeberger: ja genau, es dreht auch um sowas. Wir sind in der Versicherungsbranche.
12.11.2021 um 13:02 Uhr
da sind Dienstleister unterwegs, die den Chefs solche Sachen schmackhaft machen. Man versucht die steuerlichen Möglichkeiten von Guthabenkarten zu nutzen und dann hat die Kreativität ihren freien Lauf. Ich halte eine Umwandlung von Gehaltsbestandteilen in ein solches Guthaben auch für steuer- und sozialversicherungsrechtlich unzulässig. Außerdem hört es sich immer so toll an Steuer und SV zu sparen, das gefällt ja auch den MA. ABER: das wirkt sich ja auch negativ auf die SV-Entgelt aus und damit auf zukünftige Leistungen der Rente etc
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