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Urlaub und Gratifikation

R
Rocce
Apr 2017 bearbeitet

Hallo zusammen, ich brauche mal wieder eure Hilfe. Spielt es eine Rolle,ob man eine 5 oder eine 6Tage Woche hat, was den gesetzliche Urlaub von 24 Tagen angeht.Ein Kollege des BR meinte das!

Außerdem: Was kann der BR tun wenn manche Kolleginnen/Kollegen weniger Prämie aus- bezahlt bekommen haben wie andere? Wir haben darüber keine Info,außer das es hieß,das die Krankheitstage dort mitreinfließen würden ,dieses wäre wohl gestaffelt.Aber manche waren eben gar nicht krank und haben auch teilweise viel weniger.Feste, langjährige Mitarbeiter).

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Community-Antworten (4)

O
Oluscha

18.01.2011 um 23:04 Uhr

Das Bundesurlaubsgesetz geht zunächst von einer 6-Tagewoche aus und bezieht den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Tagen auch darauf, was 4 Wochen Urlaub entspricht. Bei einer 5-Tagewoche vermindert sich der gesetzl. U.-Anspruch auf 20 Tage, was ebenfalls 4 Wochen entspricht ( (24 Werktage : 6) x 5 Arbeitstage pro Woche = 20 Arbeitstage Urlaub) Insofern hat dein BR - Kollege recht.

Was die Frage nach den Prämienzahlungen betrifft, würde ich mich mal mit dem § 87 Abs. Nr. 10 BetrVG befassen! Hier habt ihr ein umfassendes Mitbestimmungsrecht - also nutzt es!!!

B
Brentan

19.01.2011 um 06:09 Uhr

Hallo ich weiß ja nicht wie Oluscha auf die Trichter mit weniger als 24 Tage kommt aber im bundesurlaubsgesetz steth nichts von einer 6 Tage Woche sondern im genauen Wortlaut

§ 3 Dauer des Urlaubs (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens !!!!24!! Werktage.

(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Das sollte unmißverständlich sein !!

K
Kölner

19.01.2011 um 08:01 Uhr

@Brentan Wenn das so unmissverständlich ist, dann muss Dir/uns der tiefere Sinn des § 3 Abs. 2 BUrlG nicht weiter erläutert werden. 24 Tage Urlaub = 6 Tage/Woche 20 Tage Urlaub = 5 Tage/Woche

N
nicoline

19.01.2011 um 08:03 Uhr

Brentan, Das sollte unmißverständlich sein !! Ist es auch und bringt im Ergebnis genau das, was Oluscha geschrieben hat.

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