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Betriebsrat uneinig

R
Rassel
Jan 2018 bearbeitet

Betriebsrat uneinig, was meint ihr:

  1. Unsere Firma hat seit vielen Jahren einen alkoholfreien Getränkeautomaten sowie Heissgetränke - jetzt sollen diese entfernt werden - die GL meint das geht den BR absolut nichts an - 2 BR Mitglieder meinen das auch und 2 nicht - 1 ist unentschlossen. Könnt Ihr weiterhelfen ?
  2. Büroangestellte sitzt wegen Umbaumaßnahmen in einem mehr oder wenig nicht der Arbeitsplatzverordnung entsprechenden Raum, wie lange sind die Umbaumaßnahmen hinzunehmen, diese ziehen sich nämlich ganz schön in die Länge. Ab wann könnte die Büroangestellte die Arbeit einstellen und trotzdem Lohnfortzahlung verlangen, was ist zeitlich zumutbar. Danke im voraus.
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Community-Antworten (5)

B
betriebsraetin

18.01.2011 um 19:57 Uhr

Hallo Rassel, Getränkeautomaten sind soziale Einrichtungen und unterliegen somit der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG

K
Kölner

18.01.2011 um 20:32 Uhr

@betriebsraetin Aber nicht die Wegnahme oder die Inbetriebnahme...

B
betriebsraetin

18.01.2011 um 20:43 Uhr

Hallo Kölner, wir hatten das gleiche Problem vor 3 Jahren,auch mit Heiss- und Kaltgetränken, und der BR ist sehr wohl im Boot. Unsere Begründung waren damals die massiven Temperaturschwankungen in den Produktionshallen. Teilweise 13 Grad im Winter und bis zu 40 Grad im Sommer. Hier haben wir die Problematik aufgegriffen und waren im Recht.

K
Kölner

18.01.2011 um 21:12 Uhr

@betriebsraetin Das mag sein. Aber dann gibt es die Installation von Getränkeautomaten aufgrund der ASR

A
alterBrummbär

18.01.2011 um 21:20 Uhr

@@betriebsraetin, das MBR nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG erstreckt sich auf Form, Ausgestaltung und Verwaltung bestehender Sozialeinrichtungen. Der BR kann daher nicht eine von ihm gewünschte Errichtung erzwingen, oder eine Schließung verhindern. BAG Urteil vom 26.04.1988 - 3 AZR 168/86

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