Folgender Fall liegt vor:
Der AG will einem AN wegen wiederholtem Fehlverhalten eine Abmahnung aussprechen und informiert den BR in einem 74-er Gespräch darüber.
Soweit ist alles klar, aber welche Rechte hat der BR, hier sind wir total uneinig.
Bemühe ich hier die Suchfunktion, so erscheint u.a. "Der Betriebsrat hat keinerlei Beteiligungsrechte beim Ausspruch einer Abmahnung (BAG, 17.01.1989, 1 ABR 100/88), individualvertragliches Rügerecht."
Laut BetrVG (Basiskommentar Klebe u.a.) § 80 Kommentar 16 ist "der AG verpflichtet, den BR vor dem Ausspruch von Abmahnungen zu informieren, damit dieser prüfen kann, ob seine MBR aus §87 Abs. 1 Nr. 1 tangiert werden."
Im gleichen Basiskommentar zu § 87 Kommentar 16 heißt es: "Ist in dem kritisierten Verhalten des AN sowohl eine Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten als auch ein Verstoß gegen die betriebliche Ordnung zu sehen, ist die beabsichtigte Maßnahme des AG stets mitbestimmungspflichtig."

Hat der BR nun ein MBR oder nicht und wenn ja, wie sieht das aus?
Der AG leitet die Abmahnung dem BR zu und dieser muss/kann zustimmen oder nur zur Kenntnis nehmen???