Erstellt am 18.01.2011 um 11:41 Uhr von rtjum
Hallo,
rechtssichere Antworten wird Dir hier keiner geben können, dafür gibt es Anwälte bzw Gerichte.
Aber wieso sollte nur aufgrund schlehcter Auftragslage eine unbefristete Einstellung nicht mnöglich sein. Wenn Ihr Kurzarbeit habt, dann habt ihr eine BV dazu, was ist denn darin zu Einstellungen ausgesagt?
gruß rtjum