Erstellt am 18.01.2011 um 10:35 Uhr von Tanzbär
Die GL unterstellt euch also, dass ihr nichts zu tun habt und Protokolle schreiben könnt.
Wenn sie sowas wollen, dann soll doch der Personalleiter ein Protokoll schreiben. Allerdings würde ich mich hüten, als BR da irgendetwas gegenzuzeichnen.
Und damit ist es dann wertlos ...
> So traut sich ja keiner mehr vertrauliche Gespräche zu führen
Ein Gespräch mit dem Personalleiter ist generell nicht vertraulich!
Er wird seinem Brotherrn immer erzählen, was der hören will!
Erstellt am 18.01.2011 um 10:44 Uhr von würti
@ Tanzbär
Habe das mal geändert in Personalmitarbeiter.
Erstellt am 18.01.2011 um 10:52 Uhr von Ulrik
@Tanzbär
Von der Unterstellung lese ich hier leider nichts, auch nicht daß der BR ein Protokoll schreiben oder gegenzeichnen soll. Sorry.
Der Ag hat das Recht, Vorgänge seiner Angestellten zu protokollieren, bzw. aufzuschreiben. Tut er es, muß er es aber dem MA auch zugänglich machen. Wenn eine Kopie in die Personalakte ewandert, ist diesem Muß Rechnung getragen.
Der § 87 (1) Nr 6 regelt ein MBR bei der Einführung technischer Einrichtungen, die das Verhalten der AN kontrollieren können. Mit einem Protokoll ist keine technische Einrichtung eingeführt, bzw. angewandt. Vgl. Fitting §87 ab Rn 214
Erstellt am 18.01.2011 um 10:57 Uhr von hannelore
Was ist mit Paragraph 87 Abs.1Nr.1?
Erstellt am 18.01.2011 um 17:14 Uhr von ganther
@hannelore
Es handelt sich m.E. doch nicht um die Ordnung im Betrieb sondern um das Leistungsverhalten der MA...