Medikamentenausgabe im Kindergarten
Wir diskutieren gerade im Betriebsrat das Problem einer Mitarbeiterin, welche sich weigert Medikamente an die Kinder des Kita auszugeben. Welche Gesetze gibt es, das sie selbst besser abgesichert ist, falls etwas passiert nach der Gabe bzw. gibt es Vorschriften, welche sie dazu verpflichten die Medikamente auszugeben?
Community-Antworten (5)
18.01.2011 um 00:12 Uhr
WOW, tolles Thema.
was für Medikamente??? Von den Eltern des Kindes nach Rücksprache mit dem Artzt empfohlene, lebenserhaltene Medikamente (z.B. Diabetis) oder denkt ihr, ihr dürft solala mit Schmerztabletten, Grippemittel, Antibiotika um euch werfen? Bei letzteren verstehe ich die Weigerung der Mitarbeiterin sehr wohl. Stellt euch vor eines der Kinder hat eine allergische Reaktion auf eine Substans eines verabreichten Medikaments.....
Eure Kollegin ist vermutlich Kindergärtnerin, nicht Arzt, Krankenschwester, Arzthelferin ... auch die zwei letzt genannten wären dazu sicherlich nicht befugt.
18.01.2011 um 00:43 Uhr
@Engelchen § 823 BGB
18.01.2011 um 08:20 Uhr
@harvey
Es geht genau um solche wichtiges Medikamente ohne die das Kind nicht in den Kindergarten kommen könnte. Ohne seine Medikamente, täglich vor dem Mittagsschlaf eingenommen werden müssen, könnte der Kleine nicht kommen und die Mutter hätte ihre Arbeit nicht wieder aufnehmen können. Es ist ihr auch nicht möglich jeden Mittag zu uns zu kommen und ihm sein Medikament selbst zu geben. Und wir sind alle "nur" Erzieher, aber ich habe früher auch im Heim Medikamente geben dürfen und war da abgesichert vom Gesetzgeber her. Trotzdem erstmal danke für deine Antwort.
18.01.2011 um 10:43 Uhr
also im KiGa meiner Kinder: -> die Kindergärtnerinnen geben nur auf genaue schriftliche Anweisung des Arztes und nur das, was anderes auf keinen Fall.
ich denke das ist auch das beste was man machen kann. Was sagt denn Eure Kindergartenleitung oder der Träger des KiGa dazu?
18.01.2011 um 11:35 Uhr
Woher kommt denn die Information, wann wieviel von dem Medikament eingenommen werden muß??
Liegt euch, bzw. der KiTa-Leitung, eine Anordnung des Arztes vor? Wenn ja, dann würde ich damit kein Problem sehen, da ihr dann ja quasi darüber wacht, daß die Anordnung des Arztes eingehalten wird.
Problematischer wird es m. E., wenn euch die Anordnung des Arztes bekannt ist, und ihr nichts tut, und nachher passiert dem Kind was...
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